Europäische Bienenschutzvorgaben missachtet?

  • Veröffentlicht am: 30.04.2021

Der Einsatz von Pestiziden ist in der konventionellen Landwirtschaft die Regel. Foto: Pexels/Pixabay

Mitte Februar forderten die Aurelia-Stiftung und der Deutsche Berufs- und Erwerbs-Imker-Bund (DBIB) die EU-Kommission auf, sicherzustellen, dass in Deutschland EU-Bestimmungen zum Schutz von Bienen eingehalten werden und der Einsatz bienenschädigender Pestizide in blühenden Pflanzen verboten wird.
  
In der Kritik stand die Zulassungsverlängerung für Pestizide, die das Insektengift Acetamiprid enthalten. Acetamiprid gehört zu der für Bienen nachweislich schädlichen Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide und wird unter anderem im konventionellen Rapsanbau eingesetzt. Besonders problematisch daran ist, dass Acetamipridhaltige Mittel häufig direkt in die Rapsblüte gespritzt und auch tagsüber während des Bienenflugs ausgebracht werden.

Derartige Blütenspritzungen führen zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden bei Bienen und immer wieder auch zu bedenklichen Rückstandsbelastungen von Honig, was wiederum deutsche Imkereibetriebe existenziell gefährdet.

Aus Sicht der Aurelia Stiftung und des DBIB missachtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Fall der Zulassungsverlängerung von Acetamiprid-Produkten eine Sonderbestimmung der EU: Diese verlangt von allen Mitgliedsstaaten, bei ihren nationalen Zulassungsprüfungen insbesondere auf ein mögliches „Risiko für Wasserorganismen, Bienen und andere Nichtzielarthropoden“ zu achten. Ein solches Risiko sei im Fall von Blütenspritzungen mit Acetamiprid zweifelsfrei gegeben, kritisieren die Aurelia Stiftung und der DBIB. Weiterhin äußern die Organisationen Unverständnis dafür, dass das BVL acetamipridhaltige Produkte offiziell als „bienenungefährlich“ einstuft und somit auch deren Anwendung in der Blüte billigt, obwohl die Behörde an anderer Stelle selber ausführt, dass sich der Einsatz von Acetamiprid schädigend auf Bestäuberpopulationen auswirken kann.

Offener Brief an EU mit schneller Wirkung

Die Organisationen hatten sich zuvor mehrfach an das BVL und zuletzt mit einem offenen Brief an Bundesagrarministerin Julia Klöckner gewandt, um auf die anhaltend hohe Belastung der Bienen und Imkereiprodukte durch Pestizide hinzuweisen und ein Verbot von Pestizidanwendungen in blühenden Pflanzenbeständen einzufordern. Da eine Reaktion ausblieb, hatten sich die Organisationen im Februar an EU-Kommissarin Stella Kyriakides gewandt und sie gebeten, darauf hinzuwirken, dass Deutschland die Zulassungsregularien der EU einhält und Risiken für Bienen konsequent ausschließt.

Das BLV reagierte umgehend mit einer Pressemitteilung, in der die Behauptung der Aurelia Stiftung und DBIB zurückgewiesen wurde, im Zusammenhang mit der Zulassungsverlängerung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Acetamiprid würde gegen EU-Bestimmungen zum Schutz von Bienen und Umwelt verstoßen.

Einige Wochen später hat das BLV dann aber doch reagiert und die Verwendung von Mospilan SG und Danjiri gegen den Rapsglanzkäfer eingeschränkt. Die Insektengifte dürfen seither nur noch vor dem Öffnen der Rapsblüte gespritzt werden.

„Mehrfach haben wir uns bezüglich der Blütenspritzungen von Raps an das BVL und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gewandt. Immer wieder haben wir gefordert sicherzustellen, dass die EU-Bestimmungen zum Schutz der Bienen eingehalten werden und der Einsatz bienenschädigender Pestizide in blühenden Pflanzen verboten wird. Vor allem die unsägliche Spritzung in die Blüten haben immer wieder zu Bienenschäden und Pestizid-Rückständen im Honig geführt“, so Annette Seehaus-Arnold, Präsidentin des DBIB. „Für uns ist die jetzt erfolgte Mitteilung des BVL ein wichtiger Erfolg. Unsere Forderung, die Anwendung von Acetamiprid in der Rapsblüte zu unterbinden, wurde endlich umgesetzt. Noch mehr Freude würde es uns bereiten, wenn das BVL auch noch die Notfallzulassungen von Insektengiften, die von der EU bereits verboten sind, generell unterbinden würde.“