Umweltausschuss bleibt bei Neonicotinoid-Verbot

  • Veröffentlicht am: 26.06.2017

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat am 22. Juni mit großer Mehrheit eine Resolution abgelehnt, die sich gegen ein Verbot der drei als besonders bienengefährlich geltenden Neonicotinoide gerichtet hat.

Die konservative Abgeordnete Julie Girling aus Großbritannien hatte drei Anträge in den Umweltausschuss des EU-Parlaments gebracht, mit denen das bestehende Teilverbot von drei Neonikotinoiden gekippt werden sollte. Grundsätzlich besitzt das europäische Parlament in dieser Angelegenheit kein Stimmrecht, doch eine Zustimmung der Anträge wäre ein starkes Signal für die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten gewesen. Sie sind es, die im Sommer über die Aufrechterhaltung des Verbotes abstimmen. Der Umweltausschuss hat die Anträge jedoch klar mit 43 Nein-Stimmen abgewiesen. Es gab lediglich acht Ja-Stimmen und sieben Enthaltungen.

Dazu erklärte Martin Häusling, agrar- und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament: „Mit der heutigen Abstimmung hat der Umweltausschuss des Europaparlaments gezeigt, dass eine Mehrheit der Abgeordneten ebenso große Bedenken gegen den Einsatz der bienengefährlichen Neonicotinoide hat, wie sie auch von der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) geäußert wurden. Der Versuch seitens der „Konservativen und Reformer“ (Fraktion der EU-Kritiker und Populisten), der Kommission bei einem möglichen Verbot eine unwissenschaftliche Haltung und Kompetenzüberschreitung zu attestieren, hat nicht gegriffen.“

Das Verbot soll sich ohnehin nur gegen drei bienengefährliche Mittel richten und ist von einem Totalverbot ohnehin weit entfernt.

Martin Häusling will daher auch mehr: „Es muss darum gehen, die gesamte Wirkstoffgruppe hochgefährlicher systemischer Nervengifte, die für den massiven Verlust von Bienen und Biodiversität verantwortlich ist, aus der Anwendung zu verbannen. Und das sowohl im Freiland als auch im Gewächshaus.“

Darüber hinaus kritisiert er, dass das bestehende Verbot auch angewendet werden müsse: „Das ist für das seit 2013 bestehende Teilverbot dieser Mittel kaum der Fall. Sowohl Absatz- als auch Einsatzmengen sind nahezu gleich geblieben, da von den Mitgliedstaaten immer wieder großzügig Ausnahmegenehmigungen beantragt und von der Kommission genehmigt wurden. Europa und alle seine Mitgliedsstaaten stehen in der Pflicht, endlich wirksame Maßnahmen gegen das Sterben unserer wichtigsten Bestäuber zu ergreifen.“

Indexierung
Pestizid: