Frist für Neubewertung der Zulassungsverlängerung von Glyphosat
Trotz eines rechtskräftigen Urteils des EU-Gerichts zur Rechtswidrigkeit der automatischen Glyphosat-Verlängerung bleibt die EU-Kommission bis heute untätig. Die Aurelia-Stiftung hatte das Urteil erstritten und fordert nun die umgehende Neubewertung ein – andernfalls droht eine Untätigkeitsklage.