Routinemäßige Verlängerung von Genehmigungen für Pestizide rechtswidrig
Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat über drei Klagen von Nichtregierungsorganisationen entschieden, die sich gegen die Verlängerung von Genehmigungen für Pestizid-Wirkstoffe wenden. Das EU-Gericht erklärt die umstrittene Praxis der EU-Kommission für rechtswidrig. Die Kommission verlängert die Genehmigung von Pestizid-Wirkstoffen nach dem Ende ihres Geltungszeitraums routinemäßig, wenn sich das Verfahren zur Wiederzulassung des Wirkstoffs verzögert.