Bundestagspetition Pestizidkontrolle

  • Veröffentlicht am: 13.03.2019

Initiator der Petition Thomas Radetzki. Foto: Tobias Gerber

Mehrfach mussten in der Vergangenheit bereits geprüfte und zugelassene Pflanzenschutzmittel nach jahrelanger Anwendung wieder vom Markt genommen oder in ihrer Anwendung eingeschränkt werden, weil sie Bienen und andere wichtige Blütenbestäuber krankmachen oder töten. Thomas Radetzki hat eine Petition an den Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht, in der er „ein unabhängiges, transparentes Zulassungsverfahren von Pestiziden nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen“ einfordert.

Bei der Pestizid-Risikoprüfungen gibt es noch erhebliche Defizite wie das Europäische Gericht 2018 in seinem Urteil zum Verbot der drei Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam bestätigt hat.
Ihr Freiland-Einsatz bleibt nunmehr verboten. Solange aber als Ersatz für die verbotenen Pestizide neue Mittel zum Einsatz kommen, die nach denselben, offenkundig unzureichenden Sicherheitsprüfungen zugelassen werden, wird das Insektensterben weitergehen. Noch immer fehlt es unter anderem an verbindlichen Untersuchungsmethoden für subletale Effekte von Pestiziden, Auswirkungen, die für Bienen und andere Bestäuber zwar nicht unmittelbar tödlich sind, aber ihr Immunsystem oder ihre Orientierungs- und Fortpflanzungsfähigkeit schwächen und sie anfälliger für Folgekrankheiten machen.

„Zum Schutz von Mensch und Biene brauchen wir dringend eine grundlegende Reform der bisherigen Zulassungsverfahren für Pestizide“, stellt Thomas Radetzki fest und appelliert an die Bundespolitiker: „Bei Pestiziden muss künftig das gesetzlich festgeschriebene Vorsorgeprinzip konsequent angewendet werden. Indirekte und langfristige Umweltbelastungen dürfen nicht einfach unter den Tisch gekehrt werden, sondern müssen unter Realbedingungen untersucht und von unabhängigen Instituten bewertet werden.“

Zentrale Forderungspunkte der Petition

  • Pestizid-Zusatzstoffe müssen in die Sicherheitsprüfung einbezogen werden
  • Wechselwirkungen der Pestizide untereinander müssen berücksichtigt werden
  • Pestizid-Anreicherungen in Grundwasser und im Boden müssen geprüft werden
  • Sicherheitsprüfungen sollen - anders als bisher - von unabhängigen Laboren und wissenschaftlichen Fachgremien auf Basis einer objektiven Betrachtung wissenschaftlicher Daten durchgeführt werden
  • Prüfungen von Pestziden müssen unter realen Bedingungen, nicht nur im Labor stattfinden

Um die Bundesregierung zu einer Diskussion über fachliche Details und Verfahren der Pestizidzulassung zu bewegen, nutzt Thomas Radetzki die Möglichkeit, als Privatperson eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag einzureichen.

Eine erst vor wenigen Tagen veröffentlichte internationale Studie unter Beteiligung der Universität Koblenz-Landau kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, die aktuelle Zulassungspraxis von Pflanzenschutzmitteln verfehle geltende Umweltstandards und trage maßgeblich zum Verlust von Biodiversität und Insektensterben bei.

Vergangene Woche hatte die EU-Kommission mit dem Fungizid Chlorothalonil ein weiteres, seit Jahren zugelassenes Pestizid wieder vom Markt genommen, weil nachträglich erhebliche Gesundheits- und Umweltrisiken bekannt wurden. Chlorothalonil gehört zu den weltweit am häufigsten eingesetzten Pflanzenschutzmitteln.

Erfolgreiche Petition - Warten auf den Bundestag

Die Zeichnungsphase der Bundestagspetition ist erfolgreich abgeschlossen. Bis zum Ende der Zeichnungsfrist kamen insgesamt 55.817 Unterschriften auf dem Petitionsportal des Bundestags zusammen. Zudem seien 15.852 zusätzliche, manuelle Stimmen auf dem Postweg eingegangen, so Thomas Radetzki mit.

Mit einem zu erwartenden Endergebnis von 71.669 Stimmen gehört die Petition zu den erfolgreichsten Bundestagspetitionen überhaupt. Von den durchschnittlich rund 17.000 Petitionsanträgen, die pro Jahr beim Bundestag eingehen, erreichen nur die wenigsten das für eine öffentliche Anhörung erforderliche Quorum von 50.000 Unterschriften. Seit 2009 schafften das lediglich 19 Petitionen.

Inwieweit der Bundestag den Reformvorschlägen von Thomas Radetzki entsprechen wird, werden die kommenden Monate zeigen. Zunächst muss der Petitionsausschuss die postalisch eingegangenen Unterschriften prüfen und über eine öffentliche Anhörung beraten. Thomas Radetzki hofft auf eine Entscheidung noch vor den Sommerferien.

„Die Bundestagsverwaltung wird die per Post eingereichten Unterschriften auswerten und die genaue Anzahl der gültigen Stimmen feststellen. Dann folgt eine Entscheidung über eine öffentliche Anhörung, bei der ich unsere Forderungen mit den Fachleuten des Ausschusses diskutieren möchte. Auch die zuständigen Ministerien werden zu einer Stellungnahme aufgefordert. Wie lange dieser Prozess dauert, ist schwer abzuschätzen. Auf www.pestizidkontrolle.de und mit dem dort abonnierbaren Newsletter werden wir über den neusten Stand des Verfahrens und den Termin für die öffentliche Anhörung informieren“, so Thomas Radetzki.

[aktualisiert am 5. April und 2. Mai 2019]

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