Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ überreicht mehr als 500.000 Unterschriften
Die Übergabe der Unterschriften war Schwerstarbeit. Foto: villagio-photography/Umweltinstitut München e. V.
Die Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ haben am 10. Dezember 2021 mehr als eine halbe Million Unterschriften an das Bundesverwaltungsamt in Köln übergeben. Dieses wird nun die Gültigkeit der Unterstützungsbekundungen prüfen und an die Europäische Kommission melden.
Insgesamt hat die Bürgerinitiative allein in Deutschland 587.399 Unterstützungsbekundungen gesammelt. In ganz Europa haben weit mehr als eine Million Menschen das Bündnis zur Rettung der Artenvielfalt und der bäuerlichen Landwirtschaft durch ihre Unterschrift unterstützt.
„Wir wollen den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide beenden und Bäuerinnen und Bauern bei der Umstellung auf eine umweltfreundliche Landwirtschaft unterstützen“, erklärte Veronika Feicht, Referentin für Agrarpolitik am Umweltinstitut München e. V. anlässlich der offiziellen Übergabe von 24 Kartons mit Unterschriften. Gemeinsam mit anderen Organisationen hat das Institut die Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ begründet.
Mit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) können EU-Bürgerinnen und -Bürger die Europäische Kommission dazu auffordern, die EU-Gesetzgebung in einem Themenfeld zu überarbeiten. Um eine EBI auf den Weg zu bringen, ist die Beteiligung von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit einem Mindestquorum in mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Diese Voraussetzungen wurden im jüngsten Fall deutlich übertroffen. Das breite Bündnis aus mehr als 250 Organisationen konnte in allen EU-Ländern insgesamt 1.160.065 Unterschriften für die Initiative sammeln. Die nationalen Behörden müssen nun mindestens eine Million Unterschriften für gültig erklären. Dann wäre die EBI erfolgreich und die Europäische Kommission und das Europaparlament müssen die Forderungen der Initiative auf die Tagesordnung setzen.
Für die Prüfung der deutschen Unterschriften hat das Bundesverwaltungsamt nun drei Monate Zeit.