Verbot von Schottergärten

  • Veröffentlicht am: 21.03.2023

Ein Schottergarten in Reinform. Foto: Niels Gründel

Steine wurden bei der Gartengestaltung schon immer eingesetzt, doch es gab vor einigen Jahren einen Trend, der darüber weit hinausging. Vorgärten wurden in Steinwüsten verwandelt, die sich lediglich durch die Oberflächengestaltung von nacktem Beton unterscheiden.

Einst grüne Freiflächen wurden nahezu im gesamten Bundesgebiet geschottert. Das Ambiente erinnert mit Fertigstellung meist an den Unterbau von Gleisanlagen der Deutschen Bahn. Um es etwas aufzulockern, gab es noch ein paar größere Felsen obenauf und irgendwo durften noch ein paar Büschel Gräser herausschauen.
Der Plan: Ein pflegeleichter Vorgarten, der auf Jahre einen ordentlichen Eindruck hinterlässt.
Aufgegangen ist der Plan nur selten, denn zwischen den Steinen sammelt sich schon nach kurzer Zeit genügend organisches Material, sodass Wildkräuter und erste Pionierpflanzen Fuß fassen können. Der Einsatz von Herbiziden, Essigsäure, Steinreiniger oder Salz auf entsprechenden Flächen ist nach §12 des Pflanzenschutzgesetzes verboten. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld bis 50.000 Euro.

Die Umwandlung zu Schottergärten haben aber nicht nur Privatleute in Eigenregie vorgenommen, sondern ebenso Betriebe vom Fach – Garten- und Landschaftsbauer. Eigentlich kaum vorstellbar, denn die Anlage eines entsprechenden Gartens war selten von den Bauordnungen der meisten Länder gedeckt, da darin vorgeschrieben ist, dass nicht überbaute Flächen zu begrünen sind. Ausgenommen davon sind lediglich zweckmäßige Befestigungen, etwa für Wege und Einfahrten.

Die Gründe dafür sich vielfältig: Schottergärten sind nicht nur schlecht für Flora und Fauna, da sie weder Nahrung noch Versteckmöglichkeiten bieten, sie heizen sich im Sommer auch so auf, dass sie zu einer lebensfeindlichen Umgebung werden. Vielfach mag das sogar der Grund für die Anlage gewesen sein, doch auch die Hausbewohner selbst leiden darunter: Sonnenlicht wird stärker reflektiert, was das angrenzende Gebäude stärker aufheizt. Regenwasser wird nicht gespeichert, sodass angrenzende Keller schneller überfluten. Schall wird stärker reflektiert, sodass auch der Umgebungslärm zunimmt und zuletzt kann Schotter keine Luft filtern; das Ergebnis ist eine erhöhte Feinstaubbelastung.

In vielen Bundesländern sind die bestehenden Bauordnungen allerdings nie konsequent überwacht worden. Die Politik hat jetzt in einigen Bundesländern explizite Verbote erlassen, wobei fraglich ist, inwieweit die Unteren Bauaufsichtsbehörden der Kommunen und Kreise jetzt konsequenter tätig werden.
In einigen Fällen scheint dies durchaus der Fall zu sein: Mitarbeitende in Kommunen spüren gezielt Schottergärten auf, klären über die Verbote auf, setzen Fristen und sorgen notfalls sogar für die Beseitigung des Schotters.

Das Vorgehen ist auch gerichtlich gedeckt: Schottergärten dürfen verboten werden und einzelne Pflanzen ergeben noch keine Grünflächen. Sie werden „durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen geprägt“. Steinelementen billigt das Gericht nur einen „untergeordneten Charakter“ zu.