Frist für Neubewertung der Zulassungsverlängerung von Glyphosat

  • Veröffentlicht am: 09.05.2026

Die rechtswidrige Genehmigungspraxis von Pestizid-Verlängerungen war schon auf dem Prüfstand. Geändert hat sich bisher aber nichts. Foto: Jānis Beitiņš/Unsplash

Trotz eines rechtskräftigen Urteils des EU-Gerichts zur Rechtswidrigkeit der automatischen  Glyphosat-Verlängerung bleibt die EU-Kommission bis heute untätig. Die Aurelia-Stiftung hatte das Urteil erstritten und fordert nun die umgehende Neubewertung ein – andernfalls droht eine Untätigkeitsklage.

Die Aurelia-Stiftung hat die Europäische Kommission formell aufgefordert, eine neue Entscheidung über die Verlängerung der Genehmigung des Pestizidwirkstoffs Glyphosat zu treffen. Anlass ist das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 19. November 2025 (Az. T-565/23), das die bisherige Genehmigungspraxis der Kommission für rechtswidrig erklärt. Die EU-Kommission ist durch dieses Urteil verpflichtet, über die angefochtene Verlängerung der Genehmigung für Glyphosat neu zu entscheiden.
Hierfür setzt die Aurelia-Stiftung der Europäischen Kommission mit einem Mahnschreiben eine Frist von zwei Monaten. Sollte bis dahin keine rechtmäßige Entscheidung erfolgen, wird die Stiftung Untätigkeitsklage erheben, um eine rechtmäßige Entscheidung der Kommission durchzusetzen.

Rechtswidrige Genehmigungspraxis

Das Gericht stellte klar, dass die derzeitige Praxis der routinemäßigen, „automatischen und systematischen“ Verlängerung von Pestizidgenehmigungen bei verzögerten Bewertungsverfahren gegen EU-Recht verstößt. Solche Verlängerungen dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Insbesondere ist zu prüfen, ob Hersteller durch unzureichende oder verspätete Datenlieferungen selbst zur Verzögerung beigetragen haben. In solchen Fällen ist die Genehmigung auszusetzen. Trotz des eindeutigen Urteils hat die EU-Kommission bis heute keine neue Entscheidung zur Glyphosat-Genehmigung getroffen. Die quasi-automatische Verlängerung der Glyphosatgenehmigung ist ein Präzedenzfall – sie steht für Hunderte weitere Pestizide, die auf dem Markt und den Feldern sind, obwohl ihre vorgeschriebene Risikoprüfung nicht abgeschlossen ist.

„Das Gericht der Europäischen Union hat die Praxis der quasi-automatischen Verlängerung von Genehmigungen für Pestizid-Wirkstoffe eindeutig für rechtswidrig erklärt. Diese Urteile sind rechtskräftig. Trotzdem hat die Kommission ihre Entscheidung über die Genehmigung für das Pestizid Glyphosat nicht korrigiert. Die Aurelia-Stiftung verlangt jetzt von der EU-Kommission, die vom Gericht geforderte Kurskorrektur in der Genehmigungspraxis der EU-Kommission durchzusetzen. Nur so kann das gesetzlich vorgeschriebene hohe Schutzniveau für die Umwelt und zum Erhalt der Biodiversität eingehalten werden“, so Thomas Radetzki , Vorstand der Aurelia-Stiftung.

Rechtsanwalt Dr. Achim Willand von der Kanzlei GGSC ergänzt: „Die Kommission und Pestizidhersteller haben eine Ausnahmeregelung zur Regel gemacht, um Pestizide im Verkehr zu halten, auch wenn die letzte vollständige Risikoprüfung viele Jahre alt ist. Allein im Jahr 2023 hat die Kommission so routinemäßig mehr als 100 Pestizid-Genehmigungen verlängert. Erschreckend ist, dass diese systematisch rechtswidrige Praxis so lange fortgeführt wurde, selbst nach unserer ersten Klage in Sachen Glyphosat im Jahre 2016. Gut ist, dass die Kommission das aktuelle Urteil des EU-Gerichts akzeptiert. Nun muss sie strenge Einzelfallprüfungen vieler Pestizid-Genehmigungen nachholen.“