Der lange Weg zu einer eigenen Bienenwachs-Verordnung
Eine eigene Bienenwachs-Verordnung gegen Verunreinigungen gibt es nicht. Foto: Niels Gründel
Anfang 2017 wurde eine Petition (Nummer 69319) für eine eigene Bienenwachs-Verordnung in den Bundestag eingebracht, um verfälschtes Bienenwachs aus Bienenvölkern fernzuhalten. Auslöser war der damalige Wachsskandal, der zum Zusammenbruch zahlreicher Bienenvölker führte. Die Petition wurde durch den Bundestag inzwischen abschließend bearbeitet.
Eine entsprechende Verordnung sollte nach Sicht des Hauptpetenten aber auch Rückstandsgrenzen aus der Landwirtschaft regeln, um nicht nur für gesunde Honigbienen-Völker zu sorgen, sondern ebenso einwandfreien Honig für die Konsumenten zu gewährleisten.
Er wies ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht nur um ein rein Deutsches, sondern ein europäisches Problem handelt. Die Petition war emotional, etwas holperig und fachlich nicht durchgehend einwandfrei (Apis mellifera L. ist etwa keine Unterart, die Ligustica, wie der Petent annahm, sondern bezieht sich auf den Namensgeber, den schwedischen Naturforscher Carl von Linné: Apis mellifera Linnaeus 1758). Insgesamt fand die Petition dennoch letztlich nicht mehr als 180 Unterstützer, was angesichts der hohen Wellen, die der Wachsskandal in den (Fach-)Medien und vor allem einem „Sozialen Netzwerk“ fand, erschreckend gering ist. Die Unterstützung einer Petition beim Bundestag erfordert unwesentlich mehr Aufwand als einen „Like“. Und das ist wohl schon zu viel.
Keine Unterstützer und doch Erfolg?
Zum Glück funktioniert unsere Demokratie anders und mit Sicherheit besser, als viele Menschen glauben: Der Deutsche Bundestag hat die Petition inzwischen am 27. Juni abschließend beraten und beschlossen, sie der Bundesregierung und dort dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu (BMEL) überweisen.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung ergab – wenig überraschend –, dass mögliche Einträge von Pflanzenschutzmittel-Rückständen in Honig bereits geregelt sind: Dafür gilt die EU-Verordnung 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen. Die Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel in Honig wurden auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft; ist kein spezifischer Höchstgehalt festgelegt, gilt die analytische Bestimmungsgrenze oder der allgemeine Standardwert von 0,01 mg/kg.
Für die meisten Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln existieren auf Grundlage der EU-Verordnung 1107/2009 sowie der zugehörigen Datenanforderungen etablierte und hinreichend empfindliche Nachweismethoden auch für die Analyse von Bienenwachs.
Bislang sei aber nur für wenige Wirkstoffe untersucht wurde, ob und inwiefern sie im Bienenwachs Bienenschädigungen bewirken. Gleiches gilt auch für Wachsverfälschungen, sodass Forschung und Entwicklung geeigneter und effizienter Analysemethoden weiter forciert werden muss. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft soll diesbezüglich bereits aktiv sein.
Die Bundesregierung empfiehlt Imkern beim Kauf von Bienenwachs, auf der Vorlage von Analyseergebnissen zu bestehen.
Vor einer rechtlichen Regelung muss jedoch zunächst eine umfassende Klärung der wissenschaftlichen und analytischen Grundlagen des Problems erfolgen. Die Petition soll daher in die Anforderungen künftiger Forschungsmaßnahmen einbezogen werden.
Das Weitere liegt nun beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Unmittelbar erreicht ist demnach nichts.