Streit um Notfallzulassungen von Neonicotinoiden eskaliert

  • Veröffentlicht am: 11.03.2019

Clothianidin, Imidacoprid und Thiamethoxam sind im Freiland verboten, aber eben nicht ganz. Foto: PublicDomainImages/Pixabay, CC0 Creative Commons

Die österreichische Umweltschutzorganisation Global 2000 fordert von der österreichischen Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger die Offenlegung aller Zulassungsbescheide für Saatgutbeizmittel, welche die seit April 2018 EU-weit verbotenen Neonicotinide Clothianidin, Imidacoprid oder Thiamethoxam enthalten.

Einer diesbezüglichen Anfrage der Umweltschutzorganisation an das zuständige Bundesamt für Ernährungssicherheit unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz und das Auskunftpflichtgesetz des Bundes wurde bislang nicht stattgegeben. „Die Weigerung der Behörde, die Bescheide für die Notfallzulassungen offen zu legen, verhindert die Überprüfung ihrer Rechtmäßigkeit und verstößt vermutlich gegen geltendes EU-Recht“, erklärt Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker von Global 2000.

Einzelne EU-Staaten – darunter auch Österreich – unterlaufen mithilfe sogenannter Notfallzulassungen die im Vorjahr beschlossenen EU-Verbote der drei bienengiftigen Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, die einen maßgeblichen Anteil am weltweiten Rückgang von Bestäubern haben.

Diese Notfallzulassungen geraten zunehmend unter Druck wie kürzlich bekannt wurde. In einem Schreiben an Umweltschutzorganisationen kündigte der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissar Vytenis Andriukaitis erstmals konkrete Schritte gegen einzelne Mitgliedsstaaten wegen „Missbrauch von Notfallzulassungen“ für Raps und Mais an.
Vier Mitgliedstaaten sollen demnach ein Schreiben des EU-Kommissars erhalten haben. Sie werden darin aufgefordert, für die Verwendung der drei verbotenen Wirkstoffe in Pestiziden keine weiteren Notfallzulassungen mehr zu erteilen. Zwei Staaten sollen bereits positiv reagiert haben. Welche die beiden Staaten sind und welche die zwei, die sich bisher nicht fügen, ist unbekannt.

Darüber hinaus stehen die für die kommende Zuckerrüben-Saison in Belgien und Schweden ausgesprochenen Notfallzulassungen auf dem Prüfstand der Justiz, nachdem dortige Umweltschutzorganisationen geklagt hatten. Die schwedische Gesellschaft für Naturschutz konnte vergangenen Dienstag vor Gericht eine Suspendierung der Notfallzulassung für neonicotinoide Saatgutbeizung in Zuckerrüben erwirken.

Österreichs Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger hatte sich im April des Vorjahres mit deutlichen Worten für ein EU-weites Totalverbot der drei Neonicotinoide im Freiland ausgesprochen. Unter Verweis auf die „wissenschaftlichen Erkenntnisse“ sowie „Zwischenergebnisse eigener Untersuchungen“ erklärte die Landwirtschaftsministerin, dass „Bienenkiller keinen Platz in Österreich“ hätten. „Die Österreicherinnen und Österreicher wollen österreichischen Zucker und keinen mit Neonicotinoiden behandelten Zucker aus dem Ausland.“

„Doch leider folgten diesen schönen Worten unschöne Taten“, so Helmut Burtscher-Schaden. „Der Schutz von Bienen wurde kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen geopfert.“
In der Folge können österreichische Konsumenten nun auf eigenen mit Neonicotinoiden behandelten Zucker zurückgreifen oder wählen unbehandelten aus dem Ausland. Sogar Deutschland steht mal besser da.

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