Verbotene Neonicotinoide im Raps
Der Rapsanbau erfolgt meist großflächig und bietet Bestäubern daher wenig Abwechslung. Foto: Sergeon/Unsplash
Bei aktuellen Untersuchungen der Aurelia Stiftung wurde das EU-weit verbotene Neonicotinoid Thiacloprid in Rapshonigen nachgewiesen. Der für Bienen hochgefährliche Wirkstoff hätte in der Rapsanbausaison 2021 überhaupt nicht mehr zum Einsatz kommen dürfen. Vor der Anbausaison 2022 besteht jetzt dringender Handlungsbedarf bei den zuständigen Behörden, um geltende Anwendungsauflagen auch tatsächlich durchzusetzen.
Die Aurelia Stiftung hat Rapshonige aus ganz Deutschland auf Neonicotinoide untersucht, um nachzuprüfen, ob die geltenden Anwendungsverbote und -auflagen für diese Pestizidwirkstoffe nicht nur auf dem Papier gelten, sondern tatsächlich auch eingehalten werden.
In insgesamt 16 der 152 untersuchten Proben wurden Neonicotinoide nachgewiesen: 10,5 % der Honige sind (bei einer Nachweisgrenze von 5 µg/kg) mit Neonicotinoiden belastet. Gefunden wurden die zwei Wirkstoffe Acetamiprid und Thiacloprid. Beide verursachen bei Bienen und andere Insekten bereits in sehr geringen Dosen schwere Gesundheitsschäden. Vier Proben, 2,6 % der Proben, überschreiten den so genannten MRL-Grenzwert und damit die rechtlich zulässige Höchstmenge an Pestizidrückständen. Davon überschreiten drei Proben den Grenzwert von Acetamiprid (50 µg/kg).
In zehn Proben, also etwa in jedem fünfzehnten Honig, wurde das EU-weit verbotene Neonicotinoid Thiacloprid gefunden. Das entspricht 6,6 % der Proben. Eine Probe überschreitet dabei den MRL-Grenzwert, der bei Thiacloprid 200 µg/kg beträgt. Zusammenfassend lässt sich zwar eine erfreuliche Verbesserung der Belastung von Rapshonig durch Neonicotinoide feststellen, der Nachweis von Thiacloprid in zehn Proben ist allerdings als problematisch einzustufen. Dieser Neonicotinoid-Wirkstoff wurde im August 2020 aus humantoxikologischen Gründen EU-weit verboten. Die Verkaufs- und Verbrauchsfristen für Thiacloprid enthaltende Spritzmittel endeten in Deutschland am 3. Februar 2021.
Da der Wirkstoff gewöhnlich zur Rapsblüte im April bis Mai gespritzt wird, war eine Spritzung in der Rapsanbausaison 2021 nicht mehr zulässig. Die Untersuchungsergebnisse der Aurelia Stiftung legen nahe, dass dennoch Restbestände ausgebracht wurden. Offensichtlich wurde das Verbot mangelhaft umgesetzt, der Vollzug wird von den zuständigen Pflanzenschutzbehörden nicht ausreichend überwacht.
Um die Anwendung von Neonicotinoiden im Raps kritisch im Blick zu behalten und für eine verbesserte Datenlage zur Neonicotinoid-Belastung im Frühjahrsblütenhonig zu sorgen, beabsichtigt die Aurelia Stiftung die Untersuchungen von Rapshonig von 2022 zu wiederholen. Damit verbleibt noch Zeit für die zuständigen Behörden, den Schutz von Bienen und Bestäubern im Frühjahr 2022 wirklich zu gewährleisten.