Das Neonicotinoid Thiamethoxam ist in der EU und somit auch in Deutschland als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich nicht mehr zugelassen. Um jedoch Zuckerrüben vor Vergilbungsviren zu schützen, die von Blattläusen übertragen werden, erteilten sieben Bundesländer 2021 eine Notfallzulassung für Saatgut, das mit dem Stoff gebeizt, also ummantelt war. Diese Notfallzulassung war an die Bedingung geknüpft, dass ein Begleitmonitoring mit Honigbienen durchgeführt wird, um mögliche Nebenwirkungen auf Bienen zu dokumentieren. Die entsprechende Dokumentation ist nun in Form einer Studienarbeit publiziert worden.