Deutsche Umwelthilfe erfolgreich gegen Pestizide

Die Deutsche Umwelthilfe geht gegen die ungebremste Zulassung von Pestiziden vor. Foto: Mirko Fabian/Unsplash
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe bezüglich der Zulassung für das flufenacethaltige Pestizidprodukt Elipris stattgegeben. Und auch das Flufenacet-haltige Pestizid Tactic darf derzeit nicht verkauft oder angewendet werden.
Elipris darf ab sofort nicht mehr verkauft oder angewendet werden, bis über die in der Hauptsache anhängige Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden ist. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte Anfang Februar mitgeteilt, sämtliche Zulassungen für die derzeit in Deutschland zugelassenen flufenacethaltigen Mittel – anders als im vergangenen Jahr angekündigt – doch nicht zu widerrufen und auf eine europäische Lösung zu warten.
Ende September 2024 stufte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Flufenacet als hormonell schädlich ein.
„Das BVL hat die Chance verpasst, einen sofortigen Widerruf aller flufenacethaltigen Pestizide zum Schutz von Mensch und Umwelt durchzusetzen, obwohl ein sofortiger Widerruf rechtlich zulässig und fachlich dringend geboten ist. Jetzt haben wir mit unserem Eilverfahren das Verbot eines besonders gefährlichen Produktes erzwungen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Flufenacet gehört zu den am meisten eingesetzten Pestiziden in Deutschland und ist gleichzeitig mit besonderen Gesundheits- und Umweltrisiken verbunden. Diesen Sommer und Herbst darf es nicht mehr auf unseren Äckern landen – dafür kämpfen wir mit unseren Verfahren gegen den erbitterten Widerstand der Pestizidindustrie.“
Zulassung für das Flufenacet-Pestizid Tactic pausiert
Die Zulassungsinhaberin hat keinen Antrag gestellt, um die aufschiebende Wirkung des DUH-Widerspruchs zu beseitigen.
„Wir konnten einen vorläufigen Stopp des Verkaufs und der Anwendung von gleich zwei gesundheitsgefährdenden Pestiziden erwirken. Das sind große Erfolge für den Schutz der Gesundheit und des Grundwassers. Der Wirkstoff Flufenacet ist nach Einschätzung der zuständigen EU-Agentur hormonschädlich und trotzdem bleibt das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit untätig“, so Jürgen Resch. „Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, bei der Zulassung von Pestiziden neue wissenschaftliche Erkenntnisse heranzuziehen. Die dringend erforderliche Aufhebung schädlicher Zulassungen darf nicht weiter hinausgezögert werden. Wir werden keine Ruhe geben und auch vor Gericht weiter dafür kämpfen, dass besonders problematische Pestizide schnell vom Markt genommen werden und nicht mehr auf den Äckern landen.“
Der in Pestizidprodukten wie Elipris und Tactic enthaltene Wirkstoff Flufenacet gehörte nach Daten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Jahr 2023 mit 683 Tonnen zu den absatzstärksten Pestizid-Wirkstoffen in Deutschland. Er wird großflächig im Getreideanbau verwendet.
Keine ausreichende Kontrolle giftiger Pestizide
Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert zudem massive Defizite bei der Umsetzung des Pflanzenschutzgesetzes. Eine Abfrage unter Behörden für das Jahr 2023 zeigt, dass Handel und Anwendung von hochgiftigen Pestiziden in keinem Bundesland ausreichend kontrolliert werden, auch Verstöße kaum bis gar nicht sanktioniert.
Ohne wirksame Kontrollen bleiben jedoch verbotene hochgiftige Pestizide im Umlauf oder werden falsch ausgebracht. Sie zerstören Lebensräume, schädigen Insektenpopulationen und reichern sich in Böden und Gewässern an – mit langfristigen Risiken für die Artenvielfalt und für Menschen, die diesen Belastungen ausgesetzt sind.
In ihrer Abfrage hat die DUH die verantwortlichen Landesbehörden gefragt, wie oft Kontrollen durchgeführt und welche Bußgelder bei Verstößen verhängt wurden – sowohl im Handel als auch bei den landwirtschaftlichen Betrieben. Die Behörden müssen laut Pflanzenschutzgesetz etwa sicherstellen, dass verbotene Pestizide im Handel nicht mehr verkauft und nur befugte Personen Zugang zu bestimmten Mitteln haben. In der Landwirtschaft müssen sie die Anwendung nicht mehr zugelassener Pestizide oder die Einhaltung von Abstandsauflagen bei der Ausbringung von Pestiziden überwachen.
„Kein einziges Bundesland kontrolliert und sanktioniert den Handel und Einsatz von Pestiziden konsequent“, fasst Jürgen Resch das Ergebnis der Abfrage zusammen. „In Thüringen liegt das durchschnittliche Bußgeld für Verstöße im Handel bei mickrigen 46,67 Euro – ein symbolischer Betrag, der keinerlei abschreckende Wirkung hat. Dabei wären Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich. Das Wegschauen der zuständigen Behörden hat gravierende Folgen für die Gesundheit der Menschen, für das Überleben von Bestäubern wie Bienen und Schmetterlingen sowie für die Belastung unserer Böden und Gewässer. Wir fordern alle zuständigen Behörden in Deutschland auf, endlich ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht nachzukommen, damit sichergestellt wird, dass keine hochproblematischen Pestizid-Mittel im Umlauf sind. Hierzu werden wir die Kontrollpraxis amtlicher Stellen intensiv überwachen und Testkäufe gefährlicher Pestizide im Handel durchführen.“
Kein Bundesland hat in der Gesamtbewertung eine grüne Karte erhalten. Die Bundesländer Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein schneiden besonders schlecht ab. Diese haben entweder Kontrollquoten unter 10 Prozent im Handel oder unter 1,5 Prozent in der landwirtschaftlichen Anwendung genannt. Berlin und Thüringen schneiden mit jeweils zwei grünen Karten in den Einzelbewertungen besser ab, da unter anderem intensiver kontrolliert wurde.