EU-Kommission verklagt Deutschland wegen unzureichendem Naturschutz
Hätte Deutschland nicht den Schutz blütenreicher Wiesen verschleppt, käme es den Steuerzahler günstiger. Foto: Carina Wojtak/Pixabay
Die Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, da es blütenreiche Wiesen in Natura-2000-Gebieten nicht ausreichend schützt und damit den Anforderungen der Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) nicht nachkommt. Die Richtlinie ist eines der wichtigsten Instrumente der EU zum Schutz der biologischen Vielfalt. Die Tatenlosigkeit in Deutschland wird einmal mehr zu Strafzahlungen führen.
Gemäß der Rechtsvorschrift sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, wichtige Lebensräume und Arten zu schützen und deren günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen sowie die Verschlechterung der Lebensräume und erhebliche Störungen von Arten in Natura-2000-Gebieten zu vermeiden.
Sowohl im europäischen Grünen Deal als auch in der EU-Biodiversitätsstrategie wird darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass die EU dem Verlust an biologischer Vielfalt Einhalt gebietet, indem sie die Biodiversität schützt und wiederherstellt.
Zwei Lebensraumtypen, die von Bedeutung für Bestäubungsinsekten, Bienen und Schmetterlinge, und im Rahmen des Natura-2000-Netzes geschützt sind, nämlich Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen, weisen in Deutschland einen ungünstigen Erhaltungszustand auf.
Bereits im Juli 2019 übermittelte die Kommission ein Aufforderungsschreiben und im Oktober 2020, nach eingehenden Gesprächen mit den deutschen Behörden, eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Die betreffenden Lebensraumtypen haben sich in den letzten Jahren, vor allem aufgrund nicht nachhaltiger Agrarpraktiken, in verschiedenen geschützten Gebieten erheblich verkleinert oder sind gänzlich verschwunden. Deutschland hat diese Lebensraumtypen in den betroffenen Gebieten nach wie vor nicht unter ausreichenden rechtlichen Schutz gestellt.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die bisherigen Bemühungen der deutschen Behörden nicht zufriedenstellend und unzureichend waren, und verklagt Deutschland daher vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
„Bund und Länder haben dem Verschwinden von artenreichen Wiesen in den vergangenen Jahren tatenlos zugesehen, obwohl diese mit ihrer Artenvielfalt besonders von der EU geschützt sind“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.
Raphael Weyland, EU-Umweltrechtsexperte des NABU, ergänzt: „Auch wir hätten uns gewünscht, dass es gar nicht erst so weit kommt. Aber offenbar haben die Koalition von Union und SPD und die Landesregierungen zu wenig unternommen, um den Schutz der Mähwiesen in FFH-Gebieten sicherzustellen. Die EU-Kommission ist hier klar: Neben Flächenverlust und der fehlenden Überwachung der Gebiete kritisiert sie vor allem, dass keine verbindlichen Schutzmaßnahmen wie Mahd- oder Düngebeschränkungen festlegt worden sind.“