Sonderausschuss zu Pestiziden im EU-Parlament
Im EU-Parlament wurde ein Sonderausschuss zu Glyphosat gebildet. Foto: Niels Gründel
Im EU-Parlament wurde ein Sonderausschuss gebildet. Er ist eine Reaktion auf die Bedenken hinsichtlich der Risikobewertung von Glyphosat. Er soll potenzielle Fehlschläge und Interessenkonflikte beleuchten.
In einer Entschließung, die im Oktober angenommen wurde, stellte das Parlament fest, dass die Freigabe der so genannten „Monsanto-Papiere“ Zweifel an der Glaubwürdigkeit einiger Studien aufkommen lässt, die bei der Sicherheitsbewertung von Glyphosat in der EU verwendet werden, so die Abgeordneten des EU-Parlaments.
Das EU-Zulassungsverfahren, einschließlich der wissenschaftlichen Bewertung von Stoffen, sollte sich nur auf veröffentlichte überprüfte und unabhängige Studien stützen, die von den zuständigen Behörden in Auftrag gegeben wurden, so die Abgeordneten. Die EU-Agenturen sollten gestärkt werden, damit sie diese Vorgaben berücksichtigen können, fügten sie hinzu.
Das Europäische Parlament hat im Februar die Zusammensetzung eines Sonderausschusses angenommen, der sich mit dem Zulassungsverfahren der EU für Pestizide befasst. Der Sonderausschuss ist eine Reaktion auf die Bedenken hinsichtlich der Risikobewertung des Herbizids Glyphosat. Die EU-Mitgliedsstaaten haben im November letzten Jahres die Vermarktungslizenz für Glyphosat um fünf Jahre verlängert.
Der Sonderausschuss soll das Zulassungsverfahren für Pestizide in der EU bewerten, potenzielle Mängel bei der wissenschaftlichen Bewertung und Zulassung von Stoffen unter die Lupe nehmen und die Rolle der Europäischen Kommission bei der Erneuerung der Glyphosat-Lizenz beurteilen. Darüber hinaus steht auch die Frage möglicher Interessenkonflikte im Genehmigungsverfahren auf der Tagesordnung des Sonderausschusses.
Beurteilt werden soll schließlich auch die Rolle der EU-Agenturen und die Frage, ob sie über ausreichend Personal und Finanzmittel verfügen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Das Mandat des Sonderausschusses, der aus 30 Mitgliedern besteht, beträgt neun Monate ab seiner ersten Sitzung. Er wird einen Abschlussbericht über Tatsachenfeststellungen und Empfehlungen vorlegen, der vom Plenum gebilligt werden muss.