Belegstellenschutzgesetz in Sachsen
In Sachsen ziehen wegen eines Belegstellenschutzgesetzes dunkle Wolken auf. Foto: Tama66/Pixabay, CC0 Creative Commons
Der Umweltausschuss des Sächsischen Landtages hat jüngst Experten zu einem neuen Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Belegstellenschutzgesetz angehört.
Mit diesem Gesetz sollen erstmals Belegstellen für Honigbienen in Sachsen eingeführt werden, um deren Reinzucht in einem dafür extra ausgewiesenen Gebiet zu ermöglichen. Wie die CDU-Fraktion im Landtag wenig fachkundig in ihrer Pressemitteilung schreibt, sollen „mit diesen Schutzräumen die Einschleppung von Krankheiten und Schadorganismen über andere, nicht an der Zucht beteiligte Bienenvölker, künftig verhindert werden.“
Der Gesetzentwurf bietet erstaunlich viel Anlass zur Diskussion. Dr. Jana Pinka, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag spricht der CDU jede Kenntnis ab, „worum es hier eigentlich geht.“
Die Anhörung zum so genannten Belegstellenschutzgesetz zeige an verschiedenen Stellen überdeutlich die Gräben zwischen den Imkern und Imkerverbänden. Geholfen sei mit dem aktuell von der Staatsregierung vorgelegten Gesetzentwurf wohl in erster Linie dem etablierten Landesverband Sächsischer Imker. Die Vertreter der anderen auch hier gehaltenen Bienenrassen – Buckfast und Dunkle Biene – sähen sich im vorliegenden Gesetzentwurf nicht vertreten.
Dadurch werde die Chance vergeben, etwas für die Begünstigung einer wirklich vielseitigen Bienenzucht in Sachsen zu tun. Das von Sachverständigen vorgeschlagene Gremium von Imkerverbandsvertretern, das die Belange der Belegstellen erörtern und gemeinsam entscheiden sollte, böte zudem die Chance, die sichtbaren Unstimmigkeiten zwischen den Verbänden im allseitigen Interesse auszuräumen.
Problematisch sieht Jana Pinka unter anderem das gesetzlich definierte Zuchtziel, das vorsieht, die „Leistungseigenschaften“ der Bienen zu verbessern, also den Honigertrag. Dabei läge es auf der Hand, dass beispielsweise die Varroatoleranz oder andere Eigenschaften für das langfristige Überleben der Bienen wesentlich wichtiger seien.
Gegenwärtig existieren im Freistaat Sachsen sechs Belegstellen des Landesverbandes Sächsischer Imker e. V. (LVSI) ohne Schutzstatus. Im Jahr 2017 wurden dort etwa 1900 Bienenköniginnen begattet. Zwei der Belegstellen sind aktuell aufgrund der örtlichen Lage geeignet, um nach Verabschiedung des Sächsischen Belegstellengesetzes staatlich geschützt zu werden. Das Gesetzesvorhaben beinhaltet im Wesentlichen die Regelung eines Schutzradius von sieben Kilometer um die jeweilige Belegstelle. Die Zuchtsaison umfasst den Zeitraum vom 1. Mai bis 15. August. Eine Anerkennung mit Schutzbezirksfestlegung hat zur Folge, dass in dem Schutzbezirk während der Zuchtsaison keine Bienenvölker gehalten werden dürfen, die der Zuchtrichtung der Belegstelle widersprechen.
Der Landesverband Sächsischer Buckfastimker e. V. erwägt ebenso die Beantragung einer Belegstelle für die Buckfastbienen.
Angehört wurde im Vorfeld der Gesetzgebung auch der Landesverband Dunkle Biene Sachsen e. V., der die Bestrebungen der Landesregierung zum Schutz von Belegstellen zur Begattung von Bienen grundsätzlich ebenfalls begrüßt.
Den im Gesetz festgelegten Radius von sieben Kilometern halten alle Landesverbände aus biologischer Sicht als zu klein gewählt.