Sulfoxaflor in den Vereinigten Staaten zugelassen
Die US-Umweltschutzbehörde Environmental Protection Agency (EPA) hat eine langfristige Zulassung für das Insektizid Sulfoxaflor erteilt. Es ist ein hochwirksames Mittel zur Bekämpfung von Schädlingen. Es gab schon einmal eine Zulassung, die aber durch eine Entscheidung eines Berufungsgerichts im 2015 kassiert wurde, da es damals nur unzureichende Daten zu den Auswirkungen von Sulfoxaflor auf Bienen gab.
Diesmal soll das anders sein. Nach einer „umfassenden“ Risikoanalyse hat die EPA nun die Verwendung von Sulfoxaflor genehmigt, für einen Einsatz bei Ananas, Baumwolle, Erdbeeren, Hafer, Hirse, Kakao, Kürbisgewächsen, Luzerne, Mais, Soja, Sorghum, Teosinte, Zitrusfrüchten und in Baumplantagen.
„Die EPA bietet den US-amerikanischen Landwirten langfristig die Gewissheit, ein wichtiges Instrument zum Schutz der Pflanzen und zur Vermeidung potenziell erheblicher wirtschaftlicher Verluste einzusetzen und gleichzeitig Bestäuber umfassend zu schützen“, erklärt Alexandra Dapolito Dunn von der EPA. Und sie schiebt eher entschuldigend hinterher: „Die heutige Entscheidung zeigt das Engagement der Agentur, Entscheidungen zu treffen, die auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.“
Sulfoxaflor ist ein wichtiges und hochwirksames Mittel für Züchter, das sich gegen schwierige Schädlinge wie Zuckerrohrblattläuse und Pflanzenwanzen Lygus richtet. Gegen die Ernteschädlinge gebe es nur wenige Alternativen für Sulfoxaflor und alternative Insektizide könnten nur bei wiederholter Anwendung wirksam sein, wohingegen Sulfoxaflor häufig weniger Anwendungen erfordere, was insgesamt zu einem geringeren Risiko für Wasser- und Landtiere führen soll.
Die Zulassung der EPA enthält auch aktualisierte Anforderungen für Produktetiketten, kulturspezifische Einschränkungen und Hinweise für den Bestäuberschutz.
In der Europäischen Union ist Sulfoxaflor seit 2015 als Wirkstoff genehmigt. Einige Mitgliedsstaaten haben entsprechend Pflanzenschutzmittel zugelassen; in der Schweiz gibt es dagegen keine entsprechende Zulassung.