Imker wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Nach Auffassung des Genfer Polizeigerichts hat ein Imker beim Zerstören eines Wespennestes seine Sorgfaltspflicht verletzt. Der Imker hatte während der Mittagszeit ein Wespennest entfernt, ein 70-jähriger Nachbar wurde bei der Aktion 15-mal gestochen und starb an den Folgen der Stiche und eines dadurch ausgelösten akuten allergischen Schocks nach wenigen Tagen.