Imker wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

  • Veröffentlicht am: 24.04.2016

Nach Auffassung des Genfer Polizeigerichts hat ein Imker beim Zerstören eines Wespennestes seine Sorgfaltspflicht verletzt. Der Imker hatte während der Mittagszeit ein Wespennest entfernt, ein 70-jähriger Nachbar wurde bei der Aktion 15-mal gestochen und starb an den Folgen der Stiche und eines dadurch ausgelösten akuten allergischen Schocks nach wenigen Tagen.

Der Fall ereignete sich bereits im September 2012 und kommt den heute 35-jährigen Imker nach dem aktuell gefällten Urteil mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätze zu je 100 Franken sowie einer Schadensersatzzahlung von 66.000 Franken teuer zu stehen. Die Anwälte des Imkers wollen den Fall allerdings vor die nächste Instanz bringen, da es sich bei den Wespen um wilde Tiere handle.  

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