Bayer beugt sich: Neonicotinoide sind doch keine Vitamin-Dosis

  • Veröffentlicht am: 26.12.2016

Bayer CropScience ist als Teil der Bayer AG einer der weltweit größten Agrochemie-Konzerne. Vor Kurzem hat der Konzern einer Vereinbarung zugestimmt, 75.000 US-Dollar zu zahlen und seine Werbepraktiken zu ändern. Auslöser waren falsche werbliche Behauptungen, bei denen potenzielle Risiken beworbener Pestizide gegenüber Bienen und der Umwelt falsch dargestellt wurden, so die Generalstaatsanwältin Maura Healey des US-Bundesstaates Massachusetts.

Die Zusicherung der Beendigung der bisherigen Geschäftspraktiken ist vermutlich das erste Mal, dass ein großer Pestizid-Hersteller einem Gerichtsbeschluss zugestimmt hat, bei dem es um Falschwerbung hinsichtlich der Risiken geht, die durch Neonicotinoide gegenüber Honigbienen, anderen Bestäubern und Tieren sowie der Umwelt verursacht werden.

„Bayer hat mehrere irreführende Werbesprüche gegenüber Verbrauchern über die Sicherheit ihrer Pestizid-Produkte gemacht, einschließlich falscher Werbung dahingehend, dass sie vergleichbar mit ‚einer täglichen Vitamingabe‛ für Pflanzen sei, obwohl sie tatsächlich hochgradig toxisch für Honigbienen und andere Bestäuber in der Umwelt sind“, so die Generalstaatsanwältin Healey. „Diese Regelung ist ein beispielloser Schritt eines großen Pestizid-Herstellers, um künftig in der Werbung die Wahrheit gegenüber den Verbrauchern über Produkte zu vermitteln, die Bienen und die Umwelt schädigen und damit wiederum Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Nahrungsmittelproduktion haben.“

Honigbienen spielen eine bedeutsame Rolle bei der Bestäubung von Nutzpflanzen für kleine, lokale und ebenso große nationale landwirtschaftliche Betriebe. Das U. S. Department of Agriculture geht davon aus, dass ein Viertel der US-amerikanischen Nahrungsmittel auf der Bestäubung durch Honigbienen beruht.

Die Untersuchungen der Generalstaatsanwältin starteten bereits im September 2013 aufgrund der Werbung von Bayer für seine Gartenprodukte. Die fraglichen Produkte enthalten Imidacloprid und/oder Clothianidin, die zu den systemischen Insektiziden der Neonicotinoide zählen.

Infolgedessen hat das Unternehmen nach Angaben der Generalstaatsanwältin gegen das staatliche Verbraucherschutzgesetz verstoßen, indem es irreführende Behauptungen gemacht habe, dass seine Produkte keine Risiken für Bienen, andere Bestäuber und die Umwelt darstellten.

Das Büro der Generalstaatsanwältin hatte ähnliche Untersuchungen auch gegen das Unternehmen Scotts Miracle-Gro eingeleitet, sie jedoch eingestellt, nachdem das Unternehmen Neonicotinoide als Wirkstoffe aus seinen Gartenprodukten herausgenommen hat.

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