Streit in der Bundesregierung beim Thema Insektenschutz

  • Veröffentlicht am: 28.10.2019

1,2 Kilogramm Pestizide werden pro Kopf jährlich auf deutschen Äckern ausgebracht. Foto: Th G/Pixabay, CC0

Die derzeitigen staatlichen Risikoprüfungen für Pflanzenschutzmittel sind lückenhaft und reichen nicht aus, um Umweltschäden insbesondere an Bienen und anderen bestäubenden Insekten zu verhindern, so der weitgehende Tenor einer öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses im Bundestag, die sich mit der erfolgreichen Bundestagspetition Pestizidkontrolle von Thomas Radetzki befasste.
 
In seinem Eingangsstatement betonte Thomas Radetzki die Notwendigkeit staatlicher Pestizidkontrollen, die dem aktuellsten Stand der Forschung und Technik entsprechen müssten. Dies sei bisher nicht der Fall: Schon 2013 habe die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA diese Defizite erkannt und eine Leitlinie zur Verbesserung der Risikoprüfungen vorgeschlagen. Dabei sollten erstmals auch subletale Effekte sowie Langzeitschäden an Bienen und anderen Bestäubern angemessen berücksichtigt werden. Diese Leitlinie sei jedoch am Widerstand der Industrie sowie einzelner EU-Staaten gescheitert. Daraufhin sei eine deutlich abgeschwächte Version der sogenannten „Bee Guidance“ entwickelt worden, die Schäden an den besonders gefährdeten Hummeln und Wildbienen nicht berücksichtigt. Die Bundesregierung habe dem zugestimmt und damit ermöglicht, dass weiterhin hochproblematische Wirkstoffe zugelassen und eingesetzt würden.
 
Thomas Radetzki forderte die anwesenden Vertreter des Bundesministeriums für Landwirtschaft auf, diesen Kurs schnellstmöglich zu korrigieren und auf EU-Ebene entschieden für eine wirksame „Bee Guidance“ einzutreten. Andernfalls könnten die zuständigen deutschen Behörden wie das Umweltbundesamt weder das volle Ausmaß der Schäden ermitteln noch die nötigen Maßnahmen zum Schutz der Bienen und Biodiversität ergreifen.
 
In der anschließenden Diskussion zeigten sich die Vertreter aller Parteien weitgehend einig, dass angesichts des massenhaften Sterbens von Bienen und Insekten alles getan werden müsse, um insbesondere Bestäuber besser zu schützen. „Es ist nicht zu bestreiten, dass Pflanzenschutzmittel erhebliche negative Effekte haben«, sagte Staatssekretär Florian Pronold (SPD), der bei der Anhörung das Bundesumweltministerium vertrat. Zugleich verwies er auf einen offenen Streit in der Regierungskoalition beim Thema Insektenschutz.
 
Konkret geht es dabei um drei aktuelle Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig, die es dem Umweltbundesamt untersagen, bisher nicht berücksichtigte Umweltschäden durch Pflanzenschutzmittel festzustellen und notfalls eigene Anwendungseinschränkungen für Pestizide zugunsten des Umweltschutzes zu erlassen. Sowohl Thomas Radetzki als auch Florian Pronold forderten das Bundesministerium für Landwirtschaft auf, eine sofortige Revision dieser Urteile zu erwirken. Ansonsten würde die Regierung klaglos hinnehmen, dass nachweislich umweltschädliche Pflanzenschutzmittel weiter zugelassen würden.

Verbot von Thiacloprid bis Ende 2019?

Michael Stübgen, Staatssekretär des Bundesministeriums für Landwirtschaft, wies die Vorwürfe zurück und sprach stattdessen von einem „Spannungsfeld zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft“, deren unterschiedliche Interessen in Einklang zu bringen seien. Die Bundesregierung sei durchaus gewillt gewesen, die europäische „Bee Guidance“ in ihrer ursprünglichen Form zu verabschieden. Allerdings habe es dafür keine Mehrheit im Europäischen Rat gegeben. Darüber hinaus stellte Michael Stübgen ein Verbot des besonders umstrittenen Insektizids Thiacloprid bis Ende 2019 in Aussicht. Eine besondere Leistung wäre dies aber nicht, da die Europäische Union die Zulassung des umstrittenen Insektengifts ohnehin nicht über April 2020 hinaus verlängern will.
 
Der Grünen-Abgeordnete Harald Ebner fragte daraufhin kritisch nach, warum die Bundesregierung der Überarbeitung der „Bee Guidance“ überhaupt zugestimmt habe. Manfred Todtenhausen (FDP) wollte außerdem von Michael Stübgen wissen, inwieweit auch sogenannte Cocktaileffekte, die bei der Mischung mehrerer Pestizidwirkstoffe auftreten und zu einer Potenzierung ihrer Giftigkeit führen können, bei den Risikoprüfungen beachtet würden. Beiden Fragen wich Michael Stübgen aus, räumte aber ein, dass  Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Pestiziden bisher zu wenig untersucht worden seien. „Das sind wir dabei zu beheben“, so Michael Stübgen. Die Berücksichtigung von Cocktaileffekten ist ebenfalls eine der zentralen Forderungen der Bundestagspetition Pestizidkontrolle.
 
„Die Behörden sind bei der Risikobewertung bisher hauptsächlich auf Daten angewiesen, die von den Pestizidherstellern selbst erhoben werden. Die viel zu wenigen unabhängigen Studien, die auf bisher nicht geprüfte Risiken eingehen, werden aus formalen Gründen nicht berücksichtigt“, stellte Thomas Radetzki klar. Eine unabhängige Risikoprüfung nach aktuellem Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse sei so nicht möglich. „Das ist in Anbetracht von 1,2 Kilogramm Pestiziden, die pro Kopf jährlich auf deutschen Äckern landen, untragbar“, so Thomas Radetzki. „Bienen, Bürger und insbesondere Bauern müssen sich darauf verlassen können, dass der Gesetzgeber die Sicherheit von Pflanzenschutzmittel auch tatsächlich gewährleistet.“
 
Der Petitionsausschuss wird nun darüber entscheiden, ob er sich hinter die Forderungen der Petition stellt und eine entsprechende Empfehlung an den Deutschen Bundestag geben. Entscheidet auch das Parlament zugunsten einer Unterstützung der Petition, wird es einen entsprechenden Beschluss mit Empfehlungen an die Bundesregierung übermitteln.

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