Notfallzulassungen bienengefährlicher Pestizide sind rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof hat Notfallzulassungen von bienengefährlichen Pestiziden in der Landwirtschaft für unzulässig erklärt, eine in vielen EU-Ländern weit verbreitete Praxis.
Der Europäische Gerichtshof hat Notfallzulassungen von bienengefährlichen Pestiziden in der Landwirtschaft für unzulässig erklärt, eine in vielen EU-Ländern weit verbreitete Praxis.
Bei 30 Prozent aller in der EU verwendeten Pestizide sind die Zulassungen eigentlich abgelaufen. Die EU verlängert die Genehmigungen jedoch regelmäßig – ohne vorgeschriebene Sicherheitsprüfung durch die zuständige Behörde für Lebensmittelsicherheit.
Die EU-Kommission macht Druck bei Beschränkungen für Sulfoxaflor, da es Hummeln und Solitärbienen schädigt. Für alternative Pflanzenschutzmittel konnte dagegen eine Einigung erzielt werden. Sie sollen gängige Pestizide ersetzen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überprüft die im Jahr 2020 von einigen Mitgliedstaaten gewährten Notfallzulassungen von Neonicotinoiden im Zuckerübenanbau.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA („European Food Safety Authority“) hat Reinheitskriterien und technische Spezifikationen für Bienenwachs publiziert, wenn es in der Imkerei verwendet wird. In ihrem 65 Seiten umfassenden Bericht hat die EFSA Risiken zusammengetragen, die von Bienenwachs für Honigbienen und Menschen ausgehen, wenn es mit Paraffin, Stearin- oder Palmitinsäure verfälscht wurde.
Das Insektizid Sulfoxaflor ist recht neu und wird als harmlos für Honigbienen vermarktet. Dabei wirkt es wie ein Neonicotinoid und Bedenken der Europäische Behörden für Lebensmittelsicherheit wurden bisher ignoriert. Inzwischen werden Studien veröffentlicht, die diese Bedenken weiter stützen.
Die derzeitigen staatlichen Risikoprüfungen für Pflanzenschutzmittel sind lückenhaft und reichen nicht aus, um Umweltschäden insbesondere an Bienen und anderen bestäubenden Insekten zu verhindern, so der weitgehende Tenor einer öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses im Bundestag, die sich mit der erfolgreichen Bundestagspetition Pestizidkontrolle von Thomas Radetzki befasste.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) richtet eine Konsultationsgruppe ein, die in verschiedenen Phasen der Überarbeitung der Leitlinien zur Risikobewertung von Pestiziden und Bienen konsultiert werden. Die Mitglieder der Gruppe liefern der mit der Überarbeitung des Dokuments beauftragten wissenschaftlichen Arbeitsgruppe der EFSA Anstöße.
Das Gericht der EU stellt die Gültigkeit der Beschränkungen fest, die 2013 auf EU-Ebene für die Insektizide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid wegen der von diesen ausgehenden Gefahren für Bienen eingeführt worden sind. Dagegen gibt es der Klage von BASF weitgehend statt und erklärt die Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung des Pestizids Fipronil für nichtig, da sie ohne vorherige Folgenabschätzung ergangen waren.
Die Mehrzahl der Anwendungen von Neonicotinoid-haltigen Pestiziden stellt ein Risiko für Wild- und Honigbienen dar, so die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihren aktuell veröffentlichten Bewertungen. Die Behörde hat die Risikobewertungen für drei Neonicotinoide – Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam – aktualisiert, die in der Europäischen Union aufgrund der von ihnen ausgehenden Bedrohung für Bienen derzeit Anwendungsbeschränkungen unterliegen.
Die aktualisierte Risikobewertung der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu den potenziellen Risiken für Bienen durch die Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam wird im Februar 2018 nach einer letzten Konsultationsrunde mit Experten aus den Mitgliedsländern abgeschlossen sein.
Rechtsbruch bei der Glyphosatbewertung? Eine Woche bevor die Mitgliedsstaaten am 19. Juli in Brüssel den Vorschlag der EU-Kommission über die Erneuerung der Glyphosat-Zulassung behandeln, hat die österreichische Umweltschutzorganisation Global 2000 einen neuen Report herausgegeben. Der vom deutschen Toxikologen Peter Clausing verfasste Report in englischer Sprache ist mit Kurzfassungen in sieben Sprachen verfügbar und in zahlreichen europäischen Ländern mithilfe von Partnerorganisationen erschienen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird im Rahmen der Bienen- und Bestäuberwoche 2017 des Europäischen Parlaments ein wissenschaftliches Kolloquium zum Thema Bienengesundheit mitausrichten. Die Anmeldung für die Veranstaltung „Erhebung und Austausch von Daten zur Bienengesundheit: Hin zu einer europäischen Partnerschaft für Bienen“, die am 26. Juni 2017 in der Bibliothek Solvay in Brüssel stattfindet, ist ab sofort möglich.
Laut einem der britischen Tageszeitung Guardian vorliegenden Entwurf sollen Neonicotinoide, die ein akutes Risiko für Bienen darstellen, in der Europäischen Union grundsätzlich verboten werden. Ausnahmen soll es geben.
Aktivistinnen und Aktivisten der Umweltschutzorganisation Greenpeace haben in Österreich mit hunderten toter Hummeln und Bienen vor der Österreich-Zentrale von Bayer protestiert. Mit weißen Schutzanzügen bekleidet wollten sie so ein Zeichen gegen den Verkauf von Pestiziden setzen, die für Blütenbesucher giftig sind. Die vom deutschen Konzern hergestellten Wirkstoffe Imidacloprid und Clothianidin stellen nachweislich ein hohes Risiko für Bienen, Hummeln und Wildbienen dar. Greenpeace fordert Bayer daher auf, die tödlichen Wirkstoffe umgehend vom österreichischen Markt zu nehmen.
In Honigproben ist das Nervengift Thiacloprid nachzuweisen, obwohl Konzentrate mit dem Wirkstoff aus der Schädlingsbekämpfung an Privatanwender inzwischen nicht mehr abgegeben werden. Doch Stichprobenkäufe im Internet ergaben das Gegenteil. Auch in der Landwirtschaft wird es weiter massiv eingesetzt - und der Grenzwert für Thiacloprid im Honig könnte sogar demnächst wieder heraufgesetzt werden.