Anzeige gegen Monsanto, BfR und EFSA wegen Glyphosat-Zulassung

  • Veröffentlicht am: 10.04.2016

Es bestehe der Verdacht, dass europäische Zulassungsbehörden und die Industrie durch die inkorrekte Auswertung von Daten versucht haben, Glyphosat trotz seiner wahrscheinlich beim Menschen krebserzeugenden Wirkung auf dem europäischen Markt zu halten, meint der für die österreichische Umweltschutzorganisation Global 2000 tätige Rechtsanwalt Dr. Josef Unterweger. Er hat für Global 2000 Anzeige bei den Staatsanwaltschaften von Wien und Berlin erstattet, da es unverständlich ist, wie das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Angaben von Monsanto ohne weiteres übernehmen kann.

Glyphosat ist der weltweit am häufigsten eingesetzte Pestizidwirkstoff. Rückstände finden sich in der Umwelt, in Lebensmitteln und im menschlichen Körper. Im März 2015 wurde Glyphosat von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als wahrscheinlich beim Menschen krebserregend eingestuft. In Widerspruch dazu schlugen das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor, Glyphosat als nicht krebserregend zu klassifizieren. Damit ebneten sie den Weg für eine erneute Zulassung. Denn nur Stoffe die nicht krebserregend sind, dürfen in Europa zugelassen werden. Die ursprünglich für den 7. März angesetzte Entscheidung wurde allerdings kurzfristig ausgesetzt.

Der deutsche Toxikologe Peter Clausing analysierte im Auftrag von Global 2000 fünf Studien an Labormäusen, die von Experten der WHO und zahlreichen anderen Krebsforschern als eindeutige Krebsbefunde für Glyphosat gewertet werden, von Monsanto, BfR und EFSA aber als Belege für die Abwesenheit eines krebserzeugenden Potential interpretiert wurden.

Um eine europäische Wiedergenehmigung von Glyphosat zu erhalten, reichte im Mai 2012 die Monsanto Europe S. A. beim BfR unter anderem fünf Krebsstudien an Mäusen ein. Monsanto schlussfolgerte, dass Glyphosat kein krebserregendes Potential habe. Doch in vier dieser fünf Studien wurden aufgrund ungeeigneter, nicht OECD-konformer Auswertungsverfahren signifikante Krebseffekte verschleiert.

Das BfR verließ sich ursprünglich auf die von Monsanto mit den Versuchsdaten mitgelieferten statistischen Bewertungen und erklärte unter Hinweis auf diese Studien im Dezember 2013 dass Glyphosat nicht krebserregend sei. Unter dem Druck der im März 2015 erfolgten WHO-Einstufung als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ musste das BfR die von Monsanto eingereichten Mäusestudien neu bewerten. Das BfR stellte fest, dass eine OECD-Leitlinien-konforme Auswertung in allen Industrie-Studien sifnifikante, dosisabhängige Krebseffekte zum Vorschein bringt, um dann unter grober Verletzung der einschlägigen OECD-Leitlinie und fundametaler wissenschaftlicher Prinzipien sämtliche dieser Krebsbefunde als irrelevant und zufallsbedingt zu verwerfen.

Anstatt diese entschieden zurückzuweisen, übernahm die EFSA im November 2015 die BfR-Schlussfolgerungen in ihren EFSA- Bericht. Damit machte die EFSA eine Krebsgefahren-Bewertung, die von 96 internationalen Experten als „wissenschaftlich inakzeptabel“, „fundamental fehlerhaft“ und „in die Irre führend“ qualifiziert wurde, zur wissenschaftlichen Basis für die bevorstehende EU-Abstimmung über Glyphosat.

Behörden haben im Interesse der Öffentlichkeit zu agieren. Politische Entscheidungsträger müssen sich auf wissenschaftlich fundierte und korrekten Informationen verlassen können. Im aktuellen Falle von Glyphosat ist aber all das massiv in Zweifel zu stellen.

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