EFSA bestätigt Risiken für Bienen durch Neonicotinoide

  • Veröffentlicht am: 06.03.2018

Und Neonicotinoide sind doch ein Risiko für Bienen. Foto: PublicDomainImages/Pixabay, CC0 Creative Commons

Die Mehrzahl der Anwendungen von Neonicotinoid-haltigen Pestiziden stellt ein Risiko für Wild- und Honigbienen dar, so die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihren aktuell veröffentlichten Bewertungen. Die Behörde hat die Risikobewertungen für drei Neonicotinoide – Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam – aktualisiert, die in der Europäischen Union aufgrund der von ihnen ausgehenden Bedrohung für Bienen derzeit Anwendungsbeschränkungen unterliegen.

Mit den neuen Schlussfolgerungen werden die Ergebnisse von 2013 aktualisiert, nach deren Veröffentlichung die Europäische Kommission die Verwendung der besagten Substanzen kontrollieren ließ.

Für die neuen Bewertungen, die diesmal neben Honigbienen erstmals auch Wildbienen – Hummeln und Solitärbienen – umfassen, führte das für Pestizide zuständige Referat der EFSA eine umfassende Datenerhebung, einschließlich einer systematischen Literaturrecherche, durch. Zusammengetragen wurden sämtliche seit den vorhergehenden Bewertungen veröffentlichten wissenschaftlichen Erkenntnisse.

Dabei verwendete das Team auch die von der EFSA eigens zur Risikobewertung von Pestiziden und Bienen entwickelten Leitlinien. José Tarazona, Leiter des EFSA-Referats Pestizide, erklärt dazu: „Dank der beträchtlichen Datenmenge, die uns zur Verfügung stand, sowie der Leitlinien konnten wir sehr detaillierte Schlussfolgerungen ziehen. Die Schlussfolgerungen variieren aufgrund von Faktoren wie der Bienenart, der beabsichtigten Verwendung des Pestizids und dem Expositionsweg. Einige Risiken wurden als gering angesehen, insgesamt aber wurde das Risiko für die drei von uns untersuchten Bienenarten bestätigt.“

Der Fertigstellung der Schlussfolgerungen durch die EFSA gingen zwei getrennte Konsultationen mit Pestizidexperten in den EU-Mitgliedstaaten voraus. Die Experten unterstützten die Schlussfolgerungen.

Wie bei den vorherigen Bewertungen wurde die Exposition der Bienen gegenüber den Substanzen für drei Möglichkeiten bewertet: Rückstände in Blütenpollen und Nektar, Staubdrift während der Aussaat oder Ausbringung von behandeltem Saatgut sowie Wasseraufnahme.

Die Schlussfolgerungen der EFSA werden den Risikomanagern der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten übermittelt. Mögliche Änderungen der derzeit bestehenden Beschränkungen für den Einsatz der betreffenden Pestizide können die Folge sein.

Literaturstelle: 

DOI: 10.2903/sp.efsa.2018.EN-1378

Die Studie ist in vollem Umfang frei zugänglich (Open Access).
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