Zuckerrübe schlägt Honigbiene
Sieht fast aus wie in einer Fabrik, daher kommt hier keine Biene freiwillig vorbei. Foto: Markus Distelrath/Pixabay
In Deutschland werden auf etwa 3 % der Ackerfläche Zuckerrüben angebaut, fast ausschließlich konventionell. Düngemittel, Fungizide und Insektizide gehören dazu. Und in diesem Jahr auf einer Reihe der Flächen das Neonicotinoid Thiamethoxam in Form von Saatgutbeize. Da Zuckerrüben keine bienenattraktiven Pflanzen sind, alles nicht so schlimm. Oder bricht die Regierung doch ihr Versprechen, keine Bienen-schädigenden Pestizide zuzulassen?
Der Streit zwischen Naturschützern und Rübenbauern kennt eigentlich nur zwei klar abgegrenzte Positionen, die gegensätzlicher nicht sein könnten.
Insgesamt hilft ein Blick zurück in die Geschichte des Zuckers und wie es dazu kam, das die Zuckerrübe trotz aller Nachteile ein so großes Gewicht für die Agrarlandwirtschaft besitzt.
Zucker wurde ursprünglich ausschließlich aus Rohrzucker hergestellt, dessen Ursprung in Polynesien zu finden ist. Er wurde von den Arabern in Sizilien und Südspanien angebaut, bevor ihn die Spanier über die Kanarischen Inseln bis in die Karibik brachten. Die Portugiesen sorgten schließlich für den großflächigen Anbau in Brasilien.
Eine Entdeckung des Chemikers Andreas Sigismund Marggraf löste schließlich die Zucht der Zuckerrübe aus. Er entdeckte, dass die Runkelrübe Beta vulgaris ssp. vulgaris rund 2 % Zucker enthält. Spätere Züchtungsversuche führten zu heutigen Zuckerrübensorten mit 17 bis 22 % Zuckergehalt.
Zum Siegeszug der Zuckerrübe in Europa führte schließlich Napoleons Kontinentalsperre. Man möchte meinen, dass sie bis heute nachwirkt: Rohrzucker ist eigentlich weitaus preisgünstiger als Rübenzucker. Und so bestimmt der Zuckerrohr weltweit die Versorgungslage und den internationalen Zuckerpreis. Rohzucker ist etwa ein Drittel günstiger als Weißzucker aus der EU.
Abhängig von der Preisentwicklung ist insbesondere, ob es in den Anbauländern für Rohrzucker Dürren gab und wie viel Zucker Brasilien aus dem Rohr gewinnt und wie hoch der daraus gewonnene Ethanol-Anteil ist.
Der in Mitteleuropa produzierte Zucker wird dagegen aus der Zuckerrübe gewonnen und heißt Rübenzucker; chemisch besteht kein Unterschied zwischen reinem Rohrzucker und reinem Rübenzucker.
Protektionismus seit Napoleon
Die Zuckerrübe konnte nur dank staatlicher Schutzmaßnahmen überleben. Die EU-Zuckermarktordnung galt von Ende 1967 bis zum 30. September 2017. Sie hat für Rahmenbedingungen gesorgt, in denen ein Anbau in einem Quotensystem, außerhalb jeder marktwirtschaftlicher Regel möglich war. Der festgeschriebene Rübenmindestpreis ist inzwischen entfallen, aber zollfreie und zollreduzierte Einfuhrkontingente gibt es nur im Rahmen von Freihandelsabkommen oder die am wenigsten entwickelten Länder und den so genannten AKP-Staaten.
Ansonsten ist der hiesige Zuckerpreis durch Zölle beschränkt. Er beträgt 419 Euro pro Tonne Weißzucker und 339 Euro pro Tonne Rohzucker und liegt damit etwa gleichauf mit dem Weltmarktpreis für die entsprechende Tonne Zucker.
Innerhalb der EU zahlen eine Reihe von Ländern – in 11 von 19 Ländern mit Zuckerrübenanbau – gekoppelte Beihilfen für den Zuckerrübenanbau. Die Subventionen beliefen sich im Jahr 2019 auf fast 180 Mio. Euro; der Anbau wird etwa auf einem Drittel der Anbauflächen innerhalb der Europäischen Union dementsprechend subventioniert. In Deutschland gibt es keine gekoppelten Hilfen.
Die wichtigsten Anbaugebiete in Deutschland befinden sich im südlichen Niedersachsen, in der Köln-Aachener Bucht, am Main und an der Donau, am nördlichen Oberrhein und in Württemberg. Größere Flächen werden in der Magdeburger Börde, in der Leipziger Tieflandbucht, im Erfurter Becken sowie in Mecklenburg-Vorpommern bewirtschaftet, dies im Auftrag der Unternehmen Nordzucker AG, Pfeifer & Langen LG, Südzucker AG und Suiker Unie GmbH.
Das „Institut Technique de la Betterave“ sieht Ertragseinbußen von 12 % und damit sinkende Gewinne, wenn auf die Saatgutbeize mit dem Wirkstoff Thiamethoxam verzichtet wird. Der „Verband der Hessisch-Pfälzischen Zuckerrübenanbauer e. V.“ beklagt auf seiner Seite ruebe.info auch ziemlich unverblümt, dass „der Rübenanbau in Deutschland mit den direkten Konsequenzen aus dem Anwendungsverbot in Gestalt möglicher Ertragsverluste und höherer Behandlungskosten zurechtkommen muss. - Und dies ohne Not!“
Anträge auf eine Notfallzulassung wurden vom zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abgelehnt.
Für 2021 hat man daraus gelernt und Anträge über die Bundesländer gestellt. Mit großem Erfolg: Den Auftakt machte Nordrhein-Westfalen mit der größten Fläche von 40.000 Hektar. Weitere sechs Bundesländer haben die Zulassungen ebenfalls in der Tasche (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein). Hessen bemüht sich ebenfalls redlich; Sachsen-Anhalt und Thüringen unterstützen ihre Rübenbauern dagegen explizit nicht: keine Grundlage.
In allen Bundesländern mit Notfallzulassungen werden diese mit Ertragsverlusten aufgrund der Bedrohung durch das von Blattläusen übertragene Vergilbungsvirus begründet. Eingesetzt werden darf zur Beize nur ein Mittel von Syngenta.
Im bayerischen Franken sieht man die Landwirte in einer existenziellen Notlage – ohne Saatgutbeize.
Fraglich bleibt, wie Notfallzulassungen begründet werden können, wenn dieselben Monokulturen über Jahre hinweg in denselben Regionen und auf denselben Äckern angebaut werden. Dass sich dort Schädlinge einfinden, ist keine Überraschung, sondern ganz natürlich. Das Problem ist systemimmanent und absehbar herbeigeführt.
Gewinne durch mangelhaften Naturschutz ausgleichen
Der Zuckerrübenanbau ist hochindustriell und nur unter massivem Einsatz von Ackergiften möglich. Daraus machen die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e. V. (WVZ) und der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) auch keinen Hehl: „Für ein wirksames Resistenzmanagement gilt als unverzichtbar, dass mindestens drei verschiedene Mechanismen zur Verfügung stehen, damit die Landwirte die Produkte variieren können. Doch diese Mindestanforderung wird im Zuckerrübenanbau in vielen Bereichen kaum noch zu erfüllen sein. Bei den Spritzanwendungen mit Insektiziden sind künftig zwar noch fünf Wirkstoffe verfügbar, von denen aber vier denselben Wirkmechanismus haben; zur insektiziden Saatgutbehandlung ist nur noch ein Wirkstoff genehmigt“, so die Verbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung. „Besonders hart getroffen wurde der Sektor durch das 2018 erlassene Verbot der neonicotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Denn einen guten Ersatz gibt es nicht – alternative Mittel sind weniger wirksam, kostenintensiv und nur flächendeckend auszubringen. Hinzu kommt: Gegen einen Großteil dieser Insektizide sind bereits Resistenzen bei Blattläusen nachgewiesen.“
Am Ende geht es allerdings vor allem um einen Gleichstand im chemischen Wettrüsten auf dem Feld: „Diese Entscheidung wiegt für deutsche Landwirte doppelt schwer. Nicht nur wurde beim Verbot entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse entschieden. Es wurde auch völlig ausgeblendet, dass zahlreiche andere europäische Länder Notfallzulassungen genehmigt haben“, sagte Helmut Bleckwenn, Vorsitzender des Dachverbands Norddeutscher Zuckerrübenanbauer (DNZ) und Vorstandsmitglied der WVZ.
Der Anteil der Zuckerrübe als Quelle für Zucker ist rückläufig. Im Wirtschaftsjahr 2005/06 wurden weltweit 26 Prozent aus Zuckerrüben produziert.
Dass fast der gesamte hierzulande konsumierte Zucker aus heimischem Anbau stammt, liegt auch weiterhin an den Schutzzöllen, die den einheimischen Rübenzucker konkurrenzfähig gegenüber dem preiswerteren Rohrzucker machen.
Den Preis zahlt der Konsument nicht nur über einen zu hohen Zuckerpreis, sondern ebenso über aufwendige Reinigungsverfahren für sein Trinkwasser. Neben Tierarzneimitteln mit Risiken und Nebenwirkungen für Mensch und Umwelt finden sich im Grundwasser hohe Nitratkonzentrationen aus der Landwirtschaft als wichtigstem Verursacher durch Düngemittel vor allem Gülle ebenso wie Rückstände von Spritzmitteln.
In den Wasserwerken müssen diese Stoffe – von Landwirten in die Umwelt eingebrachten Fremdstoffe – entfernt werden. Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland am 21. Juni 2018 sogar wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt.
Passiert ist auf Druck der Landwirtschaft: nichts. Selbst Strafzahlungen von bis zu 859.000 Euro täglich? Besser vielleicht: Egal, auch die zahlt die Allgemeinheit.
Landwirtschaft ist ein Hauptverursacher von Klimakrise und Artensterben
Die heutige Landwirtschaft ist weder nachhaltig, noch auf den Markt ausgerichtet, noch sozial verträglich. Bestimmt wird sie von Großbauern und -konzernen. Es geht längst nicht mehr um die immer wieder ins Feld geführte Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung. Schweine werden für den Export „produziert“. Die Gülle und die Umweltbelastungen bleiben aber vor Ort, ebenso der Niedergang der Artenvielfalt.
„Die anhaltende Diskussion um eine Neufassung der Düngeverordnung zeigt, dass wir beim Thema Agrarpolitik neu denken müssen. Wir brauchen endlich eine Agrarwende, die einerseits für die Bauern auskömmlich ist, das Höfesterben beendet und ausreichend Nahrungsmittel in hoher Qualität bereitstellt. Andererseits müssen Fragen der Ökologie, der Biodiversität und des Gewässerschutzes endlich einen angemessenen Stellenwert bekommen. Es kann nicht sein, dass wir für den Weltmarkt produzieren, die heimische Natur aber auf der Strecke bleibt!“, so Prof. Dr. Uli Paetzel, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA).
Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. ergänzt: „Auf die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie warten die Wasserversorger schon seit Jahren. Wir haben uns daher die vorgelegten Entwürfe der Länder sehr genau angesehen und festgestellt, dass sie die Vorgaben und damit die Ziele der EU-Nitratrichtlinie nicht erfüllen. Im Gegenteil: Die Bundesländer wollen die bestehenden Schutzgebiete sogar weiter reduzieren und ermöglichen damit eine noch umfangreichere Düngung landwirtschaftlicher Flächen als bisher. Das ist ein Schritt rückwärts im Gewässerschutz.“
„Darüber hinaus versuchen etliche Bundesländer mit umfangreichen Ausnahmeregelungen eine Hintertür für große Teile der Landwirtschaft offen zu halten. So plant Bayern über 80 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe pauschal von den Aufzeichnungspflichten zu befreien, selbst wenn sie in einem nitratbelasteten Gebiet liegen. Auch Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wollen Ausnahmen zulassen und begründen dies mit Bürokratieabbau. Weitere Ausnahmen sind geplant für belastete Gebiete, die zum Teil in Wasserschutzgebieten liegen. So planen Hessen und Baden-Württemberg für nitratbelastete Wasserschutzgebiete, dass die landwirtschaftlichen Flächen nur dann als nitratbelastet gelten sollen, wenn ihre im Wasserschutzgebiet liegende, nitratbelastete Fläche über 50 Prozent beträgt. Diese Ausnahmen widersprechen nicht nur der EU-Nitratrichtlinie, sondern auch dem logischen Menschenverstand: Das betroffene Grundwasser und sein Schutz sind nicht teilbar.“
Die Bienen, allen voran die Honigbiene, hat eine starke Lobby: Bei Berufsimkern, Hobbyimkern und in der Bevölkerung. Eigentlich ist sie aber ein Synonym für den Artenschutz, obwohl sie damit selbst nicht wirklich viel zu tun hat.
Immerhin ist ihr gelungen, woran die Wasserwirtschaft gescheitert ist. Die Lobby der Honigbiene spricht schon lange Klartext, hat aber gegen die deutlich stärkere Lobby der Bauern ebenfalls keine Chance.
Durch die Untersuchung von Bienenbrot bei Honigbienen weiß man, dass fast alle Proben durch Pestizide belastet sind, meist einem Cocktail zahlreicher Fungizide, Herbizide und Insektizide. Beim deutschen Bienenmonitoring 2015 waren 96,1 % der untersuchten Proben mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln belastet. Jede Probe wies im Durchschnitt fast acht unterschiedliche Wirkstoffrückstände auf.
Die Wirkstoffe müssen nicht direkt am Ort der Ausbringung aufgenommen werden. Sie verbreiten sich über die Luft beim Ausbringen genauso wie über das Regenwasser, das die Wirkstoffe durch Auswaschungen über weite Strecken verbreiten kann. Immer wieder haben Studien gezeigt, dass Blühstreifen am Rande behandelter Ackerflächen wahre Giftköder für Bestäuber sind. Selbst in angrenzenden Naturschutzgebieten finden sich Belastungen, die dort nicht zu erwarten sind.
Einmal ausgebracht, verbreiten sich die Wirkstoffe und ihre teils unbekannten Zersetzungsprodukte in der Natur und gelangen in den Nahrungskreislauf.
Mit dem Beizen von Saatgut soll insbesondere die Verbreitung über die Luft vermieden werden. Während dies bei Insekten zumindest theoretisch gut funktioniert, trifft es aber meist Vögel. Der Hersteller des aktuell notfallmäßig zugelassenen Präparates gibt an, dass die Körner tief genug eingebracht werden müssen und Rückstände zu beseitigen sind.
Über den Nahrungskreislauf gelangen Wirkstoffe ohnehin zurück bis zum Menschen. Glyphosat im Bier und Glyphosat im Urin waren vor einigen Jahren Aufreger in den Medien. Unabhängig von möglichen Grenzwertüber- oder unterschreitungen zeigt sich das Problem, dass sich die Wirkstoffe weder so schnell zersetzen, wie die Hersteller angeben, noch dass sie den Menschen nicht auch auf anderem Wege als über behandelte Nutzpflanzen selbst erreichen.
Das führt letztlich zum grundsätzlichen Problem: Wirkstoffe werden in die Umwelt ausgebracht, um Nahrungsmittel oder Kraftstoffe zu erzeugen. Das Ganze funktioniert aber nur deshalb – im Falle der Zuckerrübe, weil die Verantwortlichen von staatlicher Seite vor Konkurrenz geschützt werden und für Folgekosten in der Umwelt nicht aufkommen müssen.
Zeit für „True Costs“
Der flächendeckende Pestizideinsatz geht zulasten der Artenvielfalt und der Biomasse bei Insekten, in den vergangenen 30 Jahren rund 75 Prozent. Diese ökologischen Schäden bleiben bei den Preisen unberücksichtigt. Es wird auf Kosten der Natur gewirtschaftet. Es zählt nur der Ertrag pro Hektar, ohne Folgekosten. Sie müssen ohnehin nicht vom Verursacher beglichen werden, es zahlt die Allgemeinheit.
Die Landwirtschaft trägt mit mehr als 20 Prozent zu den weltweiten Treibhausgasen bei. Damit ist sie einer der größten Verursacher des Klimawandels, unter dem sie sogar selbst leidet.
Landwirtschaftlich verursachte Umweltprobleme müssen sich im Preis niederschlagen. Während die Industrie sich längst keine rauchenden Schlote mehr leisten kann, bleiben Umweltschäden durch die Landwirtschaft ohne Folgen für die Verursacher. Gifte im Boden sind nicht sichtbar und Schadstoffe im Grundwasser lassen sich schwer einem Verursacher so direkt zuordnen wie schwarzer Qualm auf einem Schornstein.
Landwirte werden letztlich sogar belohnt: Sie erhalten 300 Euro pro Hektar, auch wenn sie unter Einsatz von Pestiziden für den Weltmarkt produzieren und die vermeintliche Zuckerrüben-Pandemie auf dem Acker selbst herbeigeführt haben.
Landwirte, die ökologisch wirtschaften, und wertvolle Ökoflächen anlegen und pflegen, erhalten denselben Betrag. Das klingt so, als wären ausgerechnet die Letzteren die Dummen beim Blick ins Portemonnaie.
Die Folge der Flächensubventionen sind immer größere Betriebe; die Förderung von Monokulturen vorprogrammiert. Es braucht keine Natur- und Umweltschützer, die das kritisieren, sogar der Europäische Rechnungshof hat daran scharfe Kritik geübt.
Mit ihren Hightech-Treckern in Berlin versuchen Hunderte Bauern immer wieder populistisch ihren Zorn zum Ausdruck zu bringen, wobei sie gegen eine Krise in der Landwirtschaft protestieren, die sie selbst mit zu verantworten haben. Die Agrarpolitik der vergangenen Jahrzehnte ist der (Miss-)Erfolg der eigenen Lobbyarbeit. Die ökologischen Folgen sollten den Landwirten dabei sehr viel mehr tagtäglich ins Auge fallen als den Städtern, denen sie mit ihren Konvois Angst machen wollen: die Böden sind inzwischen so belastet, dass die Ackergifte selbst das Grundwasser erreicht haben. Die Artenvielfalt schwindet und die Landwirtschaft hat einen Anteil von gut zehn Prozent an den Treibhausgasen, die die Landwirtschaft immer schwieriger macht.
Wissenschaftler mahnen, doch die Subventionen aber sollen bleiben und man hat den Eindruck, so wie es schon immer war: 374 Milliarden Euro stehen bis 2027 zur Verteilung für die Landwirte an. EU-Vizepräsident Frans Timmermans spricht vor einem drohenden Ökozid, doch die Ansprüche für die Prämienzahlung sind niedrig, der grüne Anstrich genügt den meisten Ländern, so auch Deutschland.
In Deutschland sterben Höfe und man gewinnt den Eindruck, dass dies einer politischen Agenda folgt, bei der immer weniger Bauern immer größere Flächen beackern sollen. Nur wer viel hat, soll auch viel bekommen. Und das soll auf Ewig so bleiben, um jeden Preis.
Der Verband der Hessisch-Pfälzischen Zuckerrübenanbauer e. V. besteht in einer Stellungnahme sogar darauf, dass Zuckerrüben „eine der besten Kulturen für die Biodiversität des Ackerbaus“ seien. Na dann, weiter so.