EFSA überprüft Notfallanwendung von Neonicotinoiden
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überprüft die im Jahr 2020 von einigen Mitgliedstaaten gewährten Notfallzulassungen von Neonicotinoiden im Zuckerübenanbau.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überprüft die im Jahr 2020 von einigen Mitgliedstaaten gewährten Notfallzulassungen von Neonicotinoiden im Zuckerübenanbau.
Kaum sind drei für Insekten besonders gefährliche Neonicotinoide zur Anwendung im Freiland verboten worden, präsentiert die Agrarindustrie neue Gifte. Für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge sind sie ebenso tödlich.
Seit fast einem Jahr streiten das Umweltinstitut München und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über die Transparenz bei den Zulassungsverfahren für neuartige Insektengifte. Inzwischen ist der Streit ein Fall für die Gerichte: Das Umweltinstitut klagt gegen das Bundesamt wegen Verstoß gegen das Umweltinformationsgesetz. Die umstrittenen Wirkstoffe sind hochgiftig für Bienen und andere Bestäuber.
In Honigproben ist das Nervengift Thiacloprid nachzuweisen, obwohl Konzentrate mit dem Wirkstoff aus der Schädlingsbekämpfung an Privatanwender inzwischen nicht mehr abgegeben werden. Doch Stichprobenkäufe im Internet ergaben das Gegenteil. Auch in der Landwirtschaft wird es weiter massiv eingesetzt - und der Grenzwert für Thiacloprid im Honig könnte sogar demnächst wieder heraufgesetzt werden.