Plagiatsvorwurf gegen Glyphosat-Bericht des BfR

  • Veröffentlicht am: 20.10.2017

Glyphosat aus dem Supermarkt. Foto: Niels Gründel

Der Bewertungsbericht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und damit die wissenschaftliche Grundlage für die von der EU-Kommission vorgeschlagene Zulassungsverlängerung von Glyphosat für weitere zehn Jahre erfüllt in wesentlichen Teilen die „Kriterien eines Textplagiats“. Zu diesem Ergebnis kommt das in Berlin vorgestellte Sachverständigengutachten des Plagiatprüfers Dr. Stefan Weber, in dem er drei ausgewählte Kapitel des BfR-Berichts zu den gesundheitlichen Risiken von Glyphosat mit entsprechenden Passagen aus dem Zulassungsantrag der Glyphosat-Hersteller vergleicht.

„Über zahlreiche Seiten hinweg wurden Textpassagen praktisch wörtlich übernommen. Die systematische Unterlassung von Quellenangaben und das gezielte Entfernen von Hinweisen auf die tatsächlichen Verfasser der Texte lässt sich nur als bewusste Verschleierung ihrer Herkunft deuten“ erklärt Plagiatsgutachter Weber: „Es ist offensichtlich, dass das BfR keine eigenständige Bewertung der zitierten Studien vorgenommen hat.“

Das BfR bekennt sich in seinen Leitlinien zu den Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis, wie sie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) für Universitäten und Forschungsinstitute in Deutschland festlegt. Plagiarismus ist laut DFG-Leitlinien ein klarer Ausdruck wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

„Durch das Gutachten von Stefan Weber ist jetzt unzweifelhaft belegt: Die Behörden haben ihren amtlichen Glyphosat-Persilschein zu großen Teilen einfach von Monsanto kopiert. Dabei hat mir die Bundesregierung auf meine ganz konkrete Nachfrage schon im Jahr 2015 versichert, der Bewertungsbericht stamme ‚aus der Feder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesinstituts für Risikobewertung‛“, erklärt Harald Ebner, Agrar-und Pestizidexperte der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen: „Eine Glyphosat-Neuzulassung darf es auf Basis dieser Plagiats-Risikobewertung nicht mehr geben. Die EU-Kommission müsste ihren Vorschlag jetzt eigentlich selbst einkassieren. Tut sie es nicht, müssen die EU-Staaten sie durch ein deutliches ‚Nein‛ zum Zulassungsvorschlag dazu zwingen. Die noch geschäftsführenden Minister Schmidt und Hendricks dürfen jetzt keinesfalls noch eben schnell die Glyphosat-Neuzulassung durchwinken.“

Industrie-Interessen vor Gesundheitsschutz?

„Wer abschreibt und sich dabei erwischen lässt, hat ein Glaubwürdigkeitsproblem“ erklärt der Toxikologe und Vorstand von PAN Germany, Dr. Peter Clausing: „Verschärft wird dieses Problem, wenn es sich beim Abschreibenden um eine Behörde handelt, die das Gesundheitsrisiko für 500 Millionen Europäer zu bewerten hatte. Fatal wird es letztlich, wenn die abgeschriebenen Inhalte wissenschaftlich falsch sind und aus der Feder eines Pestizidherstellers stammen, der ein vitales wirtschaftliches Interesse an einer Zulassung hat.“

Dass das Plagiieren von Texten aus dem Zulassungsantrag der Industrie nicht nur ein formaler Verstoß gegen die wissenschaftliche Redlichkeit ist, sondern entscheidenden Einfluss auf das Urteil der Behörde hatte, zeigt Dr. Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker bei der österreichischen Umweltschutzorganisation Global 2000 anhand eines Beispiels: „Die Krebsforscher der WHO erkannten in der überwiegenden Zahl publizierter Studien ‚starke Beweise‛ für eine DNA-schädigende Wirkung, als krebsauslösenden Mechanismus. Doch das BfR widersprach der WHO und erklärte all diese Studien für ‚nicht glaubwürdig‛ oder ‚nicht relevant‛. Tatsächlich berief sich die Behörde dabei ausschließlich auf die Argumente und Einschätzungen des Antragstellers.“

Das vorliegende Gutachten zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis bezieht sich auf drei ausgewählte Unterkapitel: „publizierte Studien“ zu den Themen Reproduktionstoxizität, Karzinogenität und Genotoxizität des Reports „Final addendum to the Renewal Assessment Report. Risk assessment [...] for the active substance GLYPHOSATE [...]“, erstellt vom BfR zwischen Mai 2012 und Oktober 2015. Jetzt ist eine gutachterliche Plagiatsprüfung des gesamten 4.322 Seiten starken Behördenberichts fällig. Denn das BfR hat in einer Stellungnahme das Abschreiben aus dem Zulassungsantrag der Industrie als übliche behördliche Praxis dargestellt und suggeriert, dass auch andere, an der Erstellung des Berichts beteiligte Institutionen wie das Julius-Kühn-Institut (JKI), das Umweltbundesamt (UBA) oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei ihren Bewertungen zu Glyphosat derart vorgegangen seien. Das muss überprüft werden.

Haltlose Vorwürfe gegen wissenschaftliche Bewertungsbehörden?

Das BfR wehrt sich prompt und weist die Plagiatsvorwürfe zur Risikobewertung von Glyphosat grob zurück: Sie würden von Unkenntnis der gesetzlichen und international üblichen Verfahren zeugen.

Es sei bei den Bewertungen üblich und anerkannt, dass die Bewertungsbehörden nach kritischer Prüfung der Originalstudien auch Passagen aus eingereichten Dokumenten in ihre Bewertungsberichte integrieren. Auch Teile des Bewertungsberichtes Deutschlands enthalten deshalb derartige Textteile aus Studienbeschreibungen und öffentlich zugänglicher Literatur, die von den Antragstellern als Teil der gesetzlich geforderten Dossiers eingereicht werden mussten. […] Alleiniges Kriterium für die Berücksichtigung von Studienergebnissen sei die wissenschaftliche Qualität und Evidenz der Studien. Mögliche Interessen der Auftraggeber, der Politik oder anderer Interessengruppen können und dürfen bei einer wissenschaftlichen Bewertung keine Rolle spielen. Die fachliche Auseinandersetzung mit Quellen, die von den Antragstellern der Industrie (Glyphosat Taskforce) vorgelegt wurden, gehört somit zum gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsprozess.

Dieses Vorgehen wird durch das Gutachten selbst aber gar nicht in Frage gestellt, sondern lediglich die praktische Umsetzung, indem fremde Texte durch das Weglassen der Quellangaben zu eigenen gemacht werden. Dazu schweigt das BfR auffällig.

Der Vorwurf des Plagiarismus ist daher mehr als naheliegend und gerechtfertigt, zumal sich gerade dadurch der Verdacht erhärtet, man übernehme die Sicht der Antragsteller und deren Interpretation entsprechender Studien unkritisch und ungeprüft, egal aus welchen Gründen.

Darüber hinaus ist es befremdlich, dass andere Studien quasi per se als ‚nicht relevant‛ oder sogar ‚nicht glaubwürdig‛ eingestuft werden. Schon der gesunde Menschenverstand legt nahe, dass wohl eher der Antragsteller, dem ein finanzielles Interesse unterstellt werden muss, stärker dazu neigen dürfte, ihm zuträgliche Studienergebnisse einzureichen.

Zulassungsverfahren muss auf den Prüfstand

„Es ist offensichtlich, dass das BfR keine eigenständige Bewertung der zitierten Studien vorgenommen hat. Einen weiteren Freifahrtschein für Glyphosat darf es nicht geben, solange der Verdacht besteht, dass bei der Risiko-Analyse die Industrie die Richtung vorgegeben hat. Der Vorfall zeigt auch einmal mehr, dass das Zulassungsverfahren einer dringenden Überarbeitung bedarf“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der NABU - Naturschutzbund Deutschland e. V. fordert seit Langem mehr Transparenz im EU-Zulassungsprozess für Pestizide. Darüber hinaus müssten die ökologischen Auswirkungen von Pestiziden realitätsnah mit Vertreterarten aus naturnahen Ökosystemen in die Risikobewertung einfließen. „Die dramatischen Rückgänge in der Vogel- und Insektenwelt sind ein deutlicher Weckruf, dass mit den bisherigen zur Bewertung eingesetzten Arten nicht die beste Wahl getroffen wurde“, so Leif Miller weiter. „Insgesamt ist ein Umsteuern in der Landwirtschaft überfällig. Um dies zu erleichtern, ist eine Reform der EU-Agrarförderung nötig, bei der Landwirte, die Leistung für den Naturschutz erbringen, dafür entlohnt werden.“

Ein Mittel sei die Einrichtung eines EU-Naturschutzfonds, der besondere Naturschutzleistungen der Landwirte honoriere. Davon könnten auch Landwirte profitieren, die den Pestizideinsatz drastisch reduzieren oder gänzlich aussetzen. Statt der bisherigen pauschalen Flächenförderung, die zu immer intensiverer Nutzung mit enormen ökotoxikologischen Schäden an der Biodiversität, zum Rückgang von Insekten und Vögeln, aber auch zu einer nicht mehr vertretbaren Belastung von Böden und Grundwasser führt, sollte die Produktion, Vermarktung und Nachfrage von Lebensmitteln, die pestizidarm produziert wurden, gefördert werden.

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