EFSA überprüft Notfallanwendung von Neonicotinoiden
Zuckerrübenanbau ist Teil der industriellen Landwirtschaft. Foto: Wolfgang Ehrecke/Pixabay, CC0
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überprüft die im Jahr 2020 von einigen Mitgliedstaaten gewährten Notfallzulassungen von Neonicotinoiden im Zuckerübenanbau.
Die Anwendung von Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin im Freien wurde im Mai 2018 verboten, um Bestäuber, insbesondere Bienen zu schützen.
Im Januar 2020 wurde ein Antrag auf Erneuerung der Zulassung von Thiacloprid von der Europäischen Kommission abgelehnt. Die Entscheidungen wurden im Anschluss an von der EFSA durchgeführte wissenschaftliche Bewertungen getroffen.
21 Notfallzulassungen für Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam und Thiacloprid wurden gleichwohl von Belgien, Dänemark, Finnland, Kroatien, Litauen, Österreich, Polen, Rumänien, der Slowakei und Spanien erteilt.
Die EFSA wird angesichts der besonderen Situation der einzelnen Mitgliedstaaten und der Verfügbarkeit alternativer Mittel zum Schutz von Zuckerrübenpflanzen prüfen, ob die Zulassungen gerechtfertigt sind. Die Bewertungen sollen in der zweiten Jahreshälfte 2021 abgeschlossen werden.
Die EFSA wird die Gelegenheit zudem nutzen, um die für die Bewertungen verwendete Methodik im Lichte der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie der Europäischen Kommission zu überprüfen, vor allem vor dem Hintergrund der Ziele zur Verringerung des Pestizideinsatzes und der Förderung von Alternativen zu Pestiziden.
Notfallzulassungen in Deutschland wirken ab 2021
In Deutschland gab es bisher keine Notfallzulassungen. Im Gegenteil: Landwirtschaftsministerin Klöckner hat in der Vergangenheit wiederholt betont, dass bienengefährliche Wirkstoffe vom Markt genommen werden müssten.
Das gilt jedoch nun nicht mehr: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilte eine Notfallzulassung für ein Mittel mit dem Wirkstoff Thiamethoxam. Im Frühjahr 2021 kann mit diesem Neonicotinoid behandeltes Zuckerrübensaatgut wieder auf den Äckern ausgesät werden. Die Zulassung gilt für eine Fläche von 40.000 Hektar in Nordrhein-Westfalen. Es ist zu erwarten, dass in Kürze weitere Notfallgenehmigungen folgen.
„Die drei Neonicotinoide wurden aus gutem Grund verboten: Sie stellen erwiesenermaßen eine große Gefahr für eine Vielzahl von Insekten dar und bedrohen die biologische Vielfalt. Dass diese Ackergifte trotz des dramatischen Insektensterbens jetzt durch Notfallgenehmigungen wieder zum Einsatz kommen können, ist absolut unverantwortlich“, findet Christine Vogt, Referentin für Landwirtschaft beim Umweltinstitut München e. V..
Beize ohne Chemie als wirksame Alternative
Wenn die Standardbeizen der industriellen Landwirtschaft nicht mehr zur Verfügung stehen, kommen durchaus „chemiefreie“ Beizmittel zum Einsatz. Im Gegensatz zur prophylaktischen Ausbringung von Pestiziden in die Umwelt arbeiten diese Beizmittell mit wuchsfördernden Nährstoffkomponenten.
Die Saat wird weiterhin behandelt, aber mit Baktierien als Bodenhilfsstoff geimpft. Die Aufgabe der Bakterien ist die Besiedlung der Wurzeloberfläche, um einen biologischen Film um die Wurzelhaare zu legen, der schützend wirkt.
Anders als die chemische Beize, sorgen die Bakterien neben einer Verbesserung der Nährstoffzufuhr auch für eine bessere Toleranz gegen Stress aufgrund von Trockenheit, Hitze, Nässe oder Kälte sowie für eine bessere Regenerationsfähigkeit.