Belegstellenschutzgesetz in Sachsen
Der Umweltausschuss des Sächsischen Landtages hat jüngst Experten zu einem neuen Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Belegstellenschutzgesetz angehört.
Mit diesem Gesetz sollen erstmals Belegstellen für Honigbienen in Sachsen eingeführt werden, um deren Reinzucht in einem dafür extra ausgewiesenen Gebiet zu ermöglichen. Wie die CDU-Fraktion im Landtag wenig fachkundig in ihrer Pressemitteilung schreibt, sollen „mit diesen Schutzräumen die Einschleppung von Krankheiten und Schadorganismen über andere, nicht an der Zucht beteiligte Bienenvölker, künftig verhindert werden.“