EU-Kommission verklagt Deutschland wegen unzureichendem Naturschutz

Die Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, da es blütenreiche Wiesen in Natura-2000-Gebieten nicht ausreichend schützt und damit den Anforderungen der Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) nicht nachkommt. Die Richtlinie ist eines der wichtigsten Instrumente der EU zum Schutz der biologischen Vielfalt. Die Tatenlosigkeit in Deutschland wird einmal mehr zu Strafzahlungen führen.