Thiamethoxam

Blühende Unkräuter können Wirkstoffe auf Bestäuber übertragen

Das Neonicotinoid Thiamethoxam ist in der EU und somit auch in Deutschland als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich nicht mehr zugelassen. Um jedoch Zuckerrüben vor Vergilbungsviren zu schützen, die von Blattläusen übertragen werden, erteilten sieben Bundesländer 2021 eine Notfallzulassung für Saatgut, das mit dem Stoff gebeizt, also ummantelt war. Diese Notfallzulassung war an die Bedingung geknüpft, dass ein Begleitmonitoring mit Honigbienen durchgeführt wird, um mögliche Nebenwirkungen auf Bienen zu dokumentieren. Die entsprechende Dokumentation ist nun in Form einer Studienarbeit publiziert worden.

Milben sorgen bei Bienen für bessere Chancen

Stachellose Bienen sind die weltweit größte Gruppe eusozialer Bienen. In ihren Verbreitungsgebieten fällt ihnen eine wesentliche Rolle als Pflanzenbestäuber zu. Die fungivore Milbe Proctotydaeus (Neotydeolus) alvearii ernährt sich von Pilzen und ist bei vielen Arten Stachelloser Bienen verbreitet. Ihre Anwesenheit sorgt für größere Völker mit besserer Gesundheit. Ohne Bienen oder Wespen kann die Milbe gar nicht überleben.

Zuckerrübe schlägt Honigbiene

In Deutschland werden auf etwa 3 % der Ackerfläche Zuckerrüben angebaut, fast ausschließlich konventionell. Düngemittel, Fungizide und Insektizide gehören dazu. Und in diesem Jahr auf einer Reihe der Flächen das Neonicotinoid Thiamethoxam in Form von Saatgutbeize. Da Zuckerrüben keine bienenattraktiven Pflanzen sind, alles nicht so schlimm. Oder bricht die Regierung doch ihr Versprechen, keine Bienen-schädigenden Pestizide zuzulassen?

Keine Ausnahmegenehmigungen für Neonicotinoide in Deutschland

Neonicotinoide mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam dürfen seit dem 19. Dezember 2018 für die Anwendung im Freiland nicht mehr verkauft und angewendet werden. In der Europäischen Union wurde die Anwendung der genannten Wirkstoffe auf Gewächshausanwendungen beschränkt, da im Freiland Risiken für Bestäuber nicht ausgeschlossen werden können. Ab dem 1. April 2019 ist auch der Export von derart gebeiztem Saatgut in Ländern außerhalb der EU nicht mehr zulässig.

Verbote von Neonicotinoiden in der EU rechtens

Das Gericht der EU stellt die Gültigkeit der Beschränkungen fest, die 2013 auf EU-Ebene für die Insektizide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid wegen der von diesen ausgehenden Gefahren für Bienen eingeführt worden sind. Dagegen gibt es der Klage von BASF weitgehend statt und erklärt die Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung des Pestizids Fipronil für nichtig, da sie ohne vorherige Folgenabschätzung ergangen waren.

Honigbienen leben länger ohne Neonicotinoide und ohne Nahrungsmangel

Honigbiene sind wichtige Bestäuber für landwirtschaftliche Produkte. Die Gesundheit von Bienen ist von mehreren Faktoren abhängig, einschließlich Ressourcenqualität und Pestizidbelastung. Insbesondere in intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen mit weitläufigen Monokulturen können Qualität und Quantität der verfügbaren Nährstoffe vermindert sein, die Belastung mit Pestiziden ist wahrscheinlich. Bislang gibt es jedoch keine Untersuchungen zu synergetischen Effekten von Pestiziden und Ernährungsstress. Eine aktuelle Studie hat sich nun dieser Thematik gewidmet. Die Ergebnisse haben Auswirkungen auf die aktuelle Risikobewertung von Pestiziden.

EU will Einsatz von bienenschädlichen Insektiziden im Freien verbieten

Die Vertreter der Mitgliedstaaten haben einen Vorschlag der Europäischen Kommission unterstützt, die Verwendung der drei Neonicotinoide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam weiter einzuschränken. Die Verwendung der drei Stoffe im Freien wird verboten, und die betreffenden Neonicotinoide dürfen nur in permanenten Gewächshäusern verwendet werden, in denen kein Kontakt mit Bienen zu erwarten ist.

EFSA bestätigt Risiken für Bienen durch Neonicotinoide

Die Mehrzahl der Anwendungen von Neonicotinoid-haltigen Pestiziden stellt ein Risiko für Wild- und Honigbienen dar, so die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihren aktuell veröffentlichten Bewertungen. Die Behörde hat die Risikobewertungen für drei Neonicotinoide – Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam – aktualisiert, die in der Europäischen Union aufgrund der von ihnen ausgehenden Bedrohung für Bienen derzeit Anwendungsbeschränkungen unterliegen.

Platzverweis für Bienengifte gefordert

Das Umweltinstitut hat eine E-Mail-Aktion gestartet, mit deren Hilfe die in Deutschland verantwortlichen Politiker – die kommissarische Umweltministerin Barbara Hendricks und der Bauern- und Glyphosatminister Christian Schmidt – dazu bewegt werden sollen, Freilandverbote für die Neonicotinoide Thiamethoxam, Imidacloprid und Clothianidin auf EU-Ebene auszusprechen und gegen die Wiederzulassung von Thiacloprid, Acetamiprid und Thiamethoxam zu stimmen.

Verbot von Neonicotinoiden zum Schutz der Bienen gefordert

Am 22. März besitzen die EU-Mitgliedstaaten die historische Gelegenheit, das dringend notwendige Verbot der drei bienengefährlichsten Insektizide aus der Gruppe der Neonicotinoide zu beschließen. Grundlage ist eine Risikobewertung der EFSA, die inakzeptable Risiken für Insekten identifiziert hat, sodass die EU-Kommission nun ein Verbot sämtlicher Freilandanwendungen vorschlägt.
Um den Druck auf die österreichische Bundesregierung zu erhöhen, hat die österreichische Umweltschutzorganisation Global 2000 eine Online-Petition gestartet.

Thiamethoxam ohne Auswirkungen auf Honigbienen

Thiamethoxam ist eines der weltweit vielfach eingesetzten Neonicotinoide in der Landwirtschaft und steht seit langem im Verdacht, einer der Ursachen für den starken Insektenrückgang der letzten Jahre zu sein. Das Agrounternehmen Syngenta hat nun eine Studie zu dem von ihm produzierten Thiamethoxam im Hinblick auf die Wirkung gegenüber Honigbienen publiziert. Demnach gibt es keine schädlichen Auswirkungen.

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