Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Bienenstichs

Das Amtsgericht Brandenburg hat Ende letzten Jahres einen Fall verhandelt, bei dem der Kläger durch Bienenstiche zu Schaden kam. Es fehlte jedoch der Beweis des Stichs durch die Bienen des Imkers, wenngleich die Wahrscheinlichkeit groß gewesen sein dürfte. Die grundsätzlich strenge Tierhalterhaftung stößt in der praktischen Anwendung auf Probleme, wie dieser Fall beweist. Und aufsehend erregend ist das Urteil insofern, dass es die Problematik umfassend beleuchtet.