Gericht bestätigt Schutzgebiet für einheimische Carnica in Kärnten
Im österreichischen Bundesland Kärnten bestimmt das Bienenwirtschaftsgesetz die dort einheimische Apis mellifera carnica als einzig zulässige Bienenrasse. Das Landesverwaltungsgericht hat nun bestätigt, dass ab dem 31. März 2018 keine andere Bienenrasse mehr in Kärnten fliegen darf; andernfalls drohen Imkern Bußgeldbescheide.